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Wie jeder andere Pflanzenschutzmittelwirkstoff wird auch Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung
für den europäischen Markt turnusmäßig hinsichtlich seiner Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie seiner
Wirksamkeit neu bewertet. Die Genehmigung für Glyphosat läuft Ende 2016 aus. Wird der Wirkstoff nicht
erneut genehmigt oder verlängert, können Glyphosat und damit auch glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel
nicht auf dem europäischen Markt verbleiben.
Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor, dass der Berichterstat-
ter für das europäische Genehmigungsverfahren den ersten Bericht für
die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt, der
dann von allen EU-Mitgliedsstaaten geprüft, überarbeitet, gemeinsam
diskutiert und von der EFSA verabschiedet wird. Der Bericht dient als
wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission.
Die EU-Kommission kann unabhängig von der wissenschaftlichen Be-
wertung weitere Überlegungen in ihre Entscheidung einbeziehen, zum
Beispiel das Prinzip der Vorsorge.
Die EU-Kommission hat Deutschland als berichterstattenden Mitglieds-
staat für die gemeinschaftliche Prüfung und Bewertung von Glyphosat
bestimmt. Die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am Zulassungs-
verfahren von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Be-
hörden fungierten dabei im Auftrag der Bundesregierung als Bericht-
erstatter für das europäische Genehmigungsverfahren. Dem BfR obliegt
dabei neben der toxikologischen Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat
und einer Beispielformulierung auch die Risikobewertung für Verbrau-
cher, Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner sowie die Ana-
lyseverfahren zur Überwachung von Glyphosatrückständen. Das Julius-
Kühn-Institut (JKI) bewertete die Wirksamkeit des Stoffes sowie seine
Auswirkungen auf die Bienengesundheit und das Umweltbundesamt
(UBA) die Auswirkungen auf die Umwelt.
Gesundheitliche Risikobewertung
von Glyphosat
Schwerpunktthemen 2015
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Glyphosat
Das BfR hat den Wirkstoff Glyphosat und
eine Beispielformulierung sowohl hinsichtlich
der Gefahren als auch der Risiken für die
Gesundheit des Menschen bewertet.