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Wie jeder andere Pflanzenschutzmittelwirkstoff wird auch Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung

für den europäischen Markt turnusmäßig hinsichtlich seiner Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie seiner

Wirksamkeit neu bewertet. Die Genehmigung für Glyphosat läuft Ende 2016 aus. Wird der Wirkstoff nicht

erneut genehmigt oder verlängert, können Glyphosat und damit auch glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel

nicht auf dem europäischen Markt verbleiben.

Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor, dass der Berichterstat-

ter für das europäische Genehmigungsverfahren den ersten Bericht für

die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt, der

dann von allen EU-Mitgliedsstaaten geprüft, überarbeitet, gemeinsam

diskutiert und von der EFSA verabschiedet wird. Der Bericht dient als

wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission.

Die EU-Kommission kann unabhängig von der wissenschaftlichen Be-

wertung weitere Überlegungen in ihre Entscheidung einbeziehen, zum

Beispiel das Prinzip der Vorsorge.

Die EU-Kommission hat Deutschland als berichterstattenden Mitglieds-

staat für die gemeinschaftliche Prüfung und Bewertung von Glyphosat

bestimmt. Die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am Zulassungs-

verfahren von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Be-

hörden fungierten dabei im Auftrag der Bundesregierung als Bericht-

erstatter für das europäische Genehmigungsverfahren. Dem BfR obliegt

dabei neben der toxikologischen Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat

und einer Beispielformulierung auch die Risikobewertung für Verbrau-

cher, Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner sowie die Ana-

lyseverfahren zur Überwachung von Glyphosatrückständen. Das Julius-

Kühn-Institut (JKI) bewertete die Wirksamkeit des Stoffes sowie seine

Auswirkungen auf die Bienengesundheit und das Umweltbundesamt

(UBA) die Auswirkungen auf die Umwelt.

Gesundheitliche Risikobewertung

von Glyphosat

Schwerpunktthemen 2015

|

Glyphosat

Das BfR hat den Wirkstoff Glyphosat und

eine Beispielformulierung sowohl hinsichtlich

der Gefahren als auch der Risiken für die

Gesundheit des Menschen bewertet.