Table of Contents Table of Contents
Previous Page  50 / 112 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 50 / 112 Next Page
Page Background

BfR

|

Jahresbericht 2015

48

EU-weit gilt, dass die Verfütterung von

verarbeiteten tierischen Proteinen an

Nutztiere grundsätzlich verboten ist –

es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Tierisches Protein in Futtermitteln

Allein in Deutschland fallen pro Jahr rund drei Millionen Tonnen tieri-

scher Nebenprodukte aus Schlachtung und Produktion an. Die deut-

sche Fleischwirtschaft verzeichnet jährlich 30 Milliarden Euro Umsatz.

Tierische Abfälle müssen fachgerecht entsorgt werden; EU-weit gilt zu-

dem, dass die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP)

an sämtliche Nutztiere, vom Rind bis zum Fisch, grundsätzlich verbo-

ten ist. Zusätzlich besagt eine „Anti-Kannibalismus“-Regel, dass keine

Tierart wieder an dieselbe verfüttert werden darf. Diese Regeln haben

wesentlich dazu beigetragen, die Erkrankung BSE (bovine spongiforme

Enzephalopathie) bei Rindern wirkungsvoll zu kontrollieren und die Fall-

zahlen zu minimieren.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen vom strengen Verfütterungsverbot.

Proteine aus Milch und Eiern, die nicht mit Prionen, den Erregern von

BSE, belastet sein können, sowie Fisch-, Blut- oder Tiermehle von Nicht-

wiederkäuern sind unter bestimmten Bedingungen als Tierfutter zuge-

lassen. Die Liste der Verbote und Ausnahmen ist je nach Tierart oder

-gruppe und Verwendungszweck äußerst komplex.

Daneben ist die Verarbeitung tierischer Proteine für Futtermittelzwecke

streng geregelt. Die Hitze- und Druckbedingungen in den vorgeschrie-

benen Verfahren verändern die Proteinstruktur. So ist die Standardver-

arbeitung von tierischem Protein bei einer Kerntemperatur von 133 °C

und einem Druck von 3 bar für mindestens 20 Minuten durchzuführen.

Die dadurch erfolgten Veränderungen der Proteine stellen die Analytik

vor große Herausforderungen: Lässt sich bei derartig hoch verarbei-

teten Produkten noch feststellen, von welcher Tierart sie ursprünglich

stammen? Und ist es möglich, verbotenes VTP von erlaubtem Milch-

pulver zu unterscheiden?

In der Europäischen Union sind derzeit zwei analytische Verfahren per

Gesetz vorgegeben: Mittels einer einfachen lichtmikroskopischen Me-

thode wird anhand von hitzeresistenten Partikeln (zum Beispiel Haare,

Knochensplitter oder Schuppen) festgestellt, ob sich überhaupt VTP in

einem Futtermittel befindet. Eine präzise Unterscheidung nahe verwand-

ter Tierarten kann dieses Verfahren allerdings nicht leisten. Der Nach-

weis von verbotenem Wiederkäuerprotein erfolgt dann über ein DNA-

analytisches Verfahren. Hierbei wird in der Polymerasekettenreaktion

(PCR) eine wiederkäuerspezifische Gensequenz detektiert. Dennoch:

Die Unterscheidung von verbotenem und erlaubtem Wiederkäuerpro-

tein wie beispielsweise Milch versus Tiermehl aus Rindern allein mittels

PCR ist analytisch unmöglich, denn DNA ist in beidem nachweisbar.

Im Futtermittelbereich kommen als analytische Alternativen proteinba-

sierte Verfahren infrage, mithilfe derer sowohl die Tierart als auch die Art

des Gewebes identifiziert werden können.

Proteinspots in Geflügelmehlextrakten

im 2-D-Elektrophoresegel. Einzelne

Spots werden aus dem Gel „gepickt“,

im Massenspektrometer untersucht und

die Proteine anhand von Datenbanken

identifiziert. Ausschließlich Geflügel-

spezifische Proteine sind für ein spezi-

fisches Nachweissystem von Nutzen.