Table of Contents Table of Contents
Previous Page  14 / 112 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 112 Next Page
Page Background

BfR

|

Jahresbericht 2015

12

Um eine hohe Qualität seiner Stellungnahmen zu gewährleisten, hat sich das BfR bestimmten Grund-

sätzen verpflichtet. Seit Gründung des Instituts im Jahr 2002 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen,

die wesentlich zur Verstetigung des wissenschaftsbasierten Ansatzes der Risikobewertungen und damit

zu einer hohen Reputation der Arbeit des BfR beitragen.

Grundsätze und Arbeitsweise

Unparteilichkeit

Die Unparteilichkeit der Expertinnen und Experten ist

eine fundamentale Voraussetzung dafür, unabhängige

Risikobewertungen gewährleisten zu können. Vor mehr

als zehn Jahren hat sich daher in Europa die Trennung

von wissenschaftlicher Risikobewertung und dem sich

anschließenden Risikomanagement durchgesetzt. Aus

Gründen der Unabhängigkeit wirbt das BfR keine finan-

ziellen Mittel aus der Industrie ein, sondern finanziert sich

ausschließlich aus Geldern des Bundes sowie aus natio-

nalen und internationalen, öffentlich finanzierten Drittmit-

telprojekten.

Das Gesamtkonzept des BfR sieht explizit vor, sich mit

verschiedenen Stakeholdern auszutauschen. Dazu ge-

hören NGOs, Verbraucherverbände, Wirtschaft, Politik,

Wissenschaft und Medien. Wenn wissenschaftliche Posi-

tionen vertreten und begründet werden, ist eine Beteili-

gung verschiedener Stakeholder besonders wichtig. Die

Risikobewertungen selbst werden jedoch ausschließlich

durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR erarbei-

tet. Externe Sachverständige beraten das BfR lediglich,

sie treffen keine amtlichen Entscheidungen. Die Arbeits-

ergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen in-

teressierten Kreisen als wichtige Entscheidungshilfe für

Maßnahmen. Die vom BfR getroffenen Aussagen orientie-

ren sich an international anerkannten Prinzipien und wer-

den auch für Außenstehende nachvollziehbar begründet.

Dabei wird vorhandenes Wissen adäquat berücksichtigt

und übersichtlich dargestellt. Relevante wissenschaft-

liche Gegenauffassungen werden vollständig angegeben.

Auf allen Ebenen der Risikobewertung ist Transparenz

notwendig. Von der Zielsetzung und dem Geltungsbe-

reich der Stellungnahme über Quelle, Art und Evidenz

der zugrunde liegenden Daten, die verwendeten Metho-

den, Annahmen, Unsicherheit und Variabilität bis zum Er-

gebnis und der Schlussfolgerung ist die Bewertung klar,

verständlich und reproduzierbar.

Bewerten von Risiken

Die Bewertung eines Risikos berücksichtigt die Wahr-

scheinlichkeit des Eintritts eines Ereignisses, das die Ge-

sundheit gefährdet, und das zu erwartende Ausmaß der

gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ein gesundheitliches

Risiko kann niemals vollständig ausgeschlossen werden.

Durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen, die als Risiko-

management bezeichnet werden, wird versucht, Risiken

so weit wie möglich zu minimieren und eine Gefährdung

der Gesundheit zu verhindern.

Aufgabe des BfR ist es, den Verantwortlichen eine so-

lide wissenschaftliche Basis für das Risikomanagement

an die Hand zu geben. Das Erkennen eines Risikos und

seine Bewertung – beide zusammen werden als „risk

assessment“ bezeichnet – sind die ersten Schritte im ge-

sundheitlichen Verbraucherschutz. Das Risikomanage-

ment kann sich daran orientieren und entsprechende

Maßnahmen treffen.

Die Risikobewertung erfolgt auf der Grundlage interna-

tional anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskrite-

rien (siehe Schema rechts). Sie umfasst die Abschätzung

eines Risikos mittels wissenschaftlicher Methoden.

Man unterscheidet zwischen der qualitativen Risiko-

bewertung, in der Risiken verbal beschrieben werden –

diese folgt dem Schema im Kasten –, und quantitativen

Risikobewertungen. Diese basieren zumindest teilweise

auf Berechnungen oder mathematischen Modellen, wo-

bei die Risiken mittels mathematischer oder statistischer

Methoden beschrieben werden.

Die Risikobewertungen des BfR sind immer auch Gegen-

stand der Risikokommunikation des Instituts. Das BfR hat

den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mög-

liche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren.