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Stellung im gesundheitlichen

Verbraucherschutz

Das BfR wurde als rechtsfähige Bundesbehörde im

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh-

rung und Landwirtschaft gegründet. Seine Aufgaben

ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gründungs-

gesetz. Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des In-

stituts in mehr als zehn weiteren Gesetzen – unter ande-

rem dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz,

dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem

Chemikalienrecht – festgeschrieben.

i

Die ausführlichen Rechtsgrundlagen des BfR:

www.bfr.bund.de > Das Institut > Gesetzlicher Auftrag

In einem föderativen Gemeinwesen wie dem deutschen

ist die Verantwortung für den gesundheitlichen Verbrau-

cherschutz auf Bund und Länder verteilt. Gesetze und

Verordnungen, die dem gesundheitlichen Verbraucher-

schutz dienen, erlassen die Bundesregierung und das

Parlament. Das BfR berät die Bundesministerien bei der

Erarbeitung gesetzlicher Vorschriften. Es bewertet ge-

sundheitliche Risiken wissenschaftlich und zeigt Hand-

lungsoptionen zur Risikominimierung auf. Diese werden

auf Bundesebene durch das Management in Schutzmaß-

nahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher um-

gesetzt.

Das BfR stellt sich vor

Viele gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz

entstehen inzwischen auf europäischer Ebene. Auch an

der Erarbeitung solcher europäischer Vorgaben für den

Verbraucherschutz ist das BfR beteiligt. Seine Expertin-

nen und Experten sind in zahlreichen wissenschaftlich-

beratenden Gremien der EU vertreten.

Zu überwachen, dass die nationalen und europäischen

gesetzlichen Vorschriften des gesundheitlichen Verbrau-

cherschutzes eingehalten werden, ist in Deutschland Auf-

gabe der Behörden der Bundesländer. Das BfR selbst hat

keine Überwachungsfunktion. Es unterstützt die Bundes-

länder aber bei dieser Aufgabe, indem es zum Beispiel

Analysemethoden für die Überwachung entwickelt und

etabliert oder zu aktuellen Fragen des gesundheitlichen

Verbraucherschutzes bewertend Stellung nimmt. Außer-

dem ist das BfR in eine Reihe von Anmelde- und Zulas-

sungsverfahren eingebunden.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ministerien und nachgeordnete Behörden der 16 Bundesländer

Für begründete Maßnahmen im

Verbraucherschutz wird zunächst

der Stand der Wissenschaft beim

Bundesinstitut für Risikobewertung

abgefragt. Für Managementauf-

gaben sind das Bundesamt für

Verbraucherschutz und Lebens-

mittelsicherheit und das Bundes-

ministerium für Ernährung und

Landwirtschaft zuständig.

Bundesinstitut für

Risikobewertung (BfR)

Bundesamt für

Verbraucherschutz und

Lebensmittelsicherheit (BVL)

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Das BfR bewertet

gesundheitliche Risiken

wissenschaftlich und zeigt

Handlungsoptionen zur

Risikominimierung auf.