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Stellung im gesundheitlichen
Verbraucherschutz
Das BfR wurde als rechtsfähige Bundesbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernäh-
rung und Landwirtschaft gegründet. Seine Aufgaben
ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gründungs-
gesetz. Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des In-
stituts in mehr als zehn weiteren Gesetzen – unter ande-
rem dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz,
dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem
Chemikalienrecht – festgeschrieben.
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Die ausführlichen Rechtsgrundlagen des BfR:
www.bfr.bund.de > Das Institut > Gesetzlicher AuftragIn einem föderativen Gemeinwesen wie dem deutschen
ist die Verantwortung für den gesundheitlichen Verbrau-
cherschutz auf Bund und Länder verteilt. Gesetze und
Verordnungen, die dem gesundheitlichen Verbraucher-
schutz dienen, erlassen die Bundesregierung und das
Parlament. Das BfR berät die Bundesministerien bei der
Erarbeitung gesetzlicher Vorschriften. Es bewertet ge-
sundheitliche Risiken wissenschaftlich und zeigt Hand-
lungsoptionen zur Risikominimierung auf. Diese werden
auf Bundesebene durch das Management in Schutzmaß-
nahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher um-
gesetzt.
Das BfR stellt sich vor
Viele gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz
entstehen inzwischen auf europäischer Ebene. Auch an
der Erarbeitung solcher europäischer Vorgaben für den
Verbraucherschutz ist das BfR beteiligt. Seine Expertin-
nen und Experten sind in zahlreichen wissenschaftlich-
beratenden Gremien der EU vertreten.
Zu überwachen, dass die nationalen und europäischen
gesetzlichen Vorschriften des gesundheitlichen Verbrau-
cherschutzes eingehalten werden, ist in Deutschland Auf-
gabe der Behörden der Bundesländer. Das BfR selbst hat
keine Überwachungsfunktion. Es unterstützt die Bundes-
länder aber bei dieser Aufgabe, indem es zum Beispiel
Analysemethoden für die Überwachung entwickelt und
etabliert oder zu aktuellen Fragen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes bewertend Stellung nimmt. Außer-
dem ist das BfR in eine Reihe von Anmelde- und Zulas-
sungsverfahren eingebunden.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Ministerien und nachgeordnete Behörden der 16 Bundesländer
Für begründete Maßnahmen im
Verbraucherschutz wird zunächst
der Stand der Wissenschaft beim
Bundesinstitut für Risikobewertung
abgefragt. Für Managementauf-
gaben sind das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit und das Bundes-
ministerium für Ernährung und
Landwirtschaft zuständig.
Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR)
Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Das BfR bewertet
gesundheitliche Risiken
wissenschaftlich und zeigt
Handlungsoptionen zur
Risikominimierung auf.