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BfR

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Jahresbericht 2015

72

Leitfaden für die Anwendungssicherheit

von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel dürfen keine schädlichen Auswir-

kungen auf die Gesundheit von Menschen haben. Das-

selbe Pflanzenschutzmittel kann bei unterschiedlicher

Dosierung unterschiedliche Auswirkungen haben, je

nachdem, welcher Menge davon ein Mensch ausgesetzt

ist. Es spielt aber auch eine Rolle, über welchen Weg

die Exposition erfolgt, zum Beispiel beim Einatmen oder

über die Aufnahme über die Haut. Deshalb setzt die Zu-

lassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland eine

umfangreiche Bewertung der gesundheitlichen Risiken

durch das BfR voraus. Mit dieser Risikobewertung wird

nach der Festlegung eines toxikologisch bestimmten ge-

sundheitlichen Grenzwertes (AOEL, Acceptable Operator

Exposure Level) für den Wirkstoff eine unbedenkliche Ex-

position, die sich aus der unmittelbaren Anwendung des

Pflanzenschutzmittels ergibt, bestimmt. Exponiert werden

können vor allem die Anwender des Pflanzenschutzmit-

tels, aber auch Arbeiter, die Tätigkeiten in den behandel-

ten Kulturen verrichten, sowie unbeteiligte Nebenstehen-

de und Anwohner. Ist das gesundheitliche Risiko, das

aus der sachgerechten Anwendung des Mittels resultiert,

zu hoch, muss beispielsweise Schutzkleidung getragen

oder es müssen Sicherheitsabstände bei der Anwendung

des Mittels eingehalten werden. Sind solche Risikominde-

rungsmaßnahmen nicht ausreichend, um schädliche Aus-

wirkungen auf die Gesundheit auszuschließen, darf das

Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen werden.

Um das gesundheitliche Risiko für die verschiedenen

Gruppen zu bestimmen, die einer Belastung durch die

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sein

können, wird durch das BfR zunächst deren Exposition

abgeschätzt, um diese dann in Bezug zum AOEL zu

setzen. Da für das jeweilige Pflanzenschutzmittel in der

Regel keine spezifisch bestimmten Daten vorliegen, wer-

den Modelle verwendet, die auf Messdaten zu vergleich-

baren Anwendungen basieren. Bis vor einigen Jahren

wurden für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

in Europa noch unterschiedliche Modelle und veraltete

Der Arbeitsbereich der Chemikalien- und Pestizidsicherheit berührt viele Bereiche des gesundheitlichen

Verbraucher- und Anwenderschutzes. In Deutschland ist das BfR eine der zentralen Institutionen für

gesundheitliche Stoffbewertungen. Mehrere Abteilungen wie zum Beispiel die Abteilungen für Exposition,

für Chemikalien- und Produktsicherheit sowie für Sicherheit von Pestiziden sind mit dem Thema befasst.

Chemikaliensicherheit

>>

Der EFSA-Leitfaden ist ein wesentlicher Meilenstein

für eine harmonisierte Risikobewertung von

Pf lanzenschutzmitteln in Europa.