BfR
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Jahresbericht 2015
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Leitfaden für die Anwendungssicherheit
von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel dürfen keine schädlichen Auswir-
kungen auf die Gesundheit von Menschen haben. Das-
selbe Pflanzenschutzmittel kann bei unterschiedlicher
Dosierung unterschiedliche Auswirkungen haben, je
nachdem, welcher Menge davon ein Mensch ausgesetzt
ist. Es spielt aber auch eine Rolle, über welchen Weg
die Exposition erfolgt, zum Beispiel beim Einatmen oder
über die Aufnahme über die Haut. Deshalb setzt die Zu-
lassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland eine
umfangreiche Bewertung der gesundheitlichen Risiken
durch das BfR voraus. Mit dieser Risikobewertung wird
nach der Festlegung eines toxikologisch bestimmten ge-
sundheitlichen Grenzwertes (AOEL, Acceptable Operator
Exposure Level) für den Wirkstoff eine unbedenkliche Ex-
position, die sich aus der unmittelbaren Anwendung des
Pflanzenschutzmittels ergibt, bestimmt. Exponiert werden
können vor allem die Anwender des Pflanzenschutzmit-
tels, aber auch Arbeiter, die Tätigkeiten in den behandel-
ten Kulturen verrichten, sowie unbeteiligte Nebenstehen-
de und Anwohner. Ist das gesundheitliche Risiko, das
aus der sachgerechten Anwendung des Mittels resultiert,
zu hoch, muss beispielsweise Schutzkleidung getragen
oder es müssen Sicherheitsabstände bei der Anwendung
des Mittels eingehalten werden. Sind solche Risikominde-
rungsmaßnahmen nicht ausreichend, um schädliche Aus-
wirkungen auf die Gesundheit auszuschließen, darf das
Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen werden.
Um das gesundheitliche Risiko für die verschiedenen
Gruppen zu bestimmen, die einer Belastung durch die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sein
können, wird durch das BfR zunächst deren Exposition
abgeschätzt, um diese dann in Bezug zum AOEL zu
setzen. Da für das jeweilige Pflanzenschutzmittel in der
Regel keine spezifisch bestimmten Daten vorliegen, wer-
den Modelle verwendet, die auf Messdaten zu vergleich-
baren Anwendungen basieren. Bis vor einigen Jahren
wurden für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln
in Europa noch unterschiedliche Modelle und veraltete
Der Arbeitsbereich der Chemikalien- und Pestizidsicherheit berührt viele Bereiche des gesundheitlichen
Verbraucher- und Anwenderschutzes. In Deutschland ist das BfR eine der zentralen Institutionen für
gesundheitliche Stoffbewertungen. Mehrere Abteilungen wie zum Beispiel die Abteilungen für Exposition,
für Chemikalien- und Produktsicherheit sowie für Sicherheit von Pestiziden sind mit dem Thema befasst.
Chemikaliensicherheit
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Der EFSA-Leitfaden ist ein wesentlicher Meilenstein
für eine harmonisierte Risikobewertung von
Pf lanzenschutzmitteln in Europa.