BfR Jahresbericht 2014 - page 60

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Jahresbericht 2014
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Langzeitwirkungen von Chemikalien
Um auf mögliche Langzeitwirkungen von Chemika-
lien auf die Gesundheit oder in der Umwelt schließen
zu können, werden in der REACH-Verordnung be-
stimmte Untersuchungen zur Toxizität von Chemika-
lien verlangt. Dazu gehören beispielsweise die Toxi-
zität nach wiederholter Aufnahme, Untersuchungen
zu erbgutverändernden und fortpflanzungsgefähr-
denden Wirkungen und zur Ökotoxizität. Um den Ver-
bleib eines Stoffes in der Umwelt einzuschätzen, wer-
den Untersuchungen zur biotischen und abiotischen
Abbaubarkeit sowie zur Bioakkumulation verlangt.
Datenverfügbarkeit in REACH-Registrierungsdossiers
Das BfR hat für 1.932 REACH-Registrierungsdossiers überprüft, ob sie die erforderlichen Informationen zu möglichen
Langzeitwirkungen von Chemikalien enthalten. Im Ergebnis wurde beurteilt, ob die vorliegenden Informationen den
REACH-Anforderungen entsprechen (= Kategorie „konform“) oder nicht (= Kategorie „nicht konform“) oder ob im Rahmen
des Projektes keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte (= Kategorie „komplex“ und „Testvorschlag“).
Abiotischer Abbau
Bioakkumulation
Ökotoxizität
Umweltexposition
Biotischer Abbau
Fortpflanzungsgefährdende Wirkung
Toxizität nach wiederholter Aufnahme
Erbgutverändernde Wirkung
nicht konform
konform
komplex
Testvorschlag
Das BfR, das Umweltbundesamt (UBA) und die ECHA ver-
wenden die Ergebnisse des Projektes, um regulierungsbe-
dürftige Stoffe zu erkennen und sie beispielsweise geeig-
neten Risikominderungsmaßnahmen zu unterziehen. Das
Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem UBA durch-
geführt und vom Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert.
Die Überprüfung ergab, dass bei mehr als der Hälfte der
Registrierungsdossiers Informationen fehlten. Bei einem
Viertel der Dossiers waren zum Beispiel die Daten zu
erbgutverändernden Wirkungen der registrierten Stoffe
unvollständig (s. Abbildung). Deutlich wurde auch, dass
Registranten häufig die gesetzliche Möglichkeit nutzten,
von Standardanforderungen abzuweichen. Beispiels-
weise reichten sie Daten ein, die nach heute nicht mehr
anerkannten Methoden erhoben wurden. Auch Daten zu
strukturell ähnlichen Stoffen wurden vorgelegt, um die
Wirkungen eines registrierten Stoffes auf die Gesundheit
und die Umwelt vorherzusagen.
Wenn die gesetzlichen Anforderungen zum registrierten
Stoff durch abweichende Angaben erfüllt werden sollen,
ist jedoch eine wissenschaftliche Begründung erforder-
lich. Weil dafür meist spezifische Informationen einge-
reicht werden, müssen für diese Registrierungsdossiers
Einzelfallprüfungen erfolgen. In diesem Projekt konnten
für diese Fälle daher keine abschließenden Entscheidun-
gen zur Konformität der Daten mit den Standardanforde-
rungen getroffen werden. In einem Folgeprojekt werden
jedoch nunmehr einige dieser Fragestellungen weiterge-
hend untersucht.
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