BfR Jahresbericht 2014 - page 11

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Stellung im gesundheitlichen
Verbraucherschutz
Das BfR wurde als rechtsfähige Bundesbehörde im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft gegründet. Seine Aufgaben ergeben
sich unter anderem aus dem BfR-Gründungsgesetz. Zu-
dem hat der Gesetzgeber die Arbeit des Instituts in mehr
als zehn weiteren Gesetzen – unter anderem dem Pflan-
zenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens-
und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht –
festgeschrieben.
In einem föderativen Gemeinwesen wie dem deutschen
ist die Verantwortung für den gesundheitlichen Verbrau-
cherschutz auf Bund und Länder verteilt. Gesetze und
Verordnungen, die dem gesundheitlichen Verbraucher-
schutz dienen, erlassen die Bundesregierung und das
Parlament. Das BfR berät die Bundesministerien bei der
Erarbeitung gesetzlicher Vorschriften. Es bewertet ge-
sundheitliche Risiken wissenschaftlich und zeigt Hand-
lungsoptionen zur Risikominimierung auf. Diese werden
auf Bundesebene durch das Management in Schutzmaß-
nahmen für die Verbraucher umgesetzt.
Viele gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz ent-
stehen inzwischen auf europäischer Ebene. Auch an der
Erarbeitung solcher europäischer Vorgaben für den Ver-
braucherschutz ist das BfR beteiligt. Seine Experten sind
in zahlreichen wissenschaftlich-beratenden Gremien der
EU vertreten.
Das BfR stellt sich vor
Auch Mitglieder des Bundestages informieren sich
regelmäßig über die Arbeit des BfR.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Ministerien und nachgeordnete Behörden der 16 Bundesländer
Für begründete Maßnahmen im
Verbraucherschutz wird zunächst
der Stand der Wissenschaft beim
Bundesinstitut für Risikobewertung
abgefragt. Für Managementauf-
gaben des Bundes ist das Bun-
desamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit zuständig.
Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR)
Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)
Zu überwachen, dass die nationalen und europäischen
gesetzlichen Vorschriften des gesundheitlichen Verbrau-
cherschutzes eingehalten werden, ist in Deutschland Auf-
gabe der Behörden der Bundesländer. Das BfR selbst hat
keine Überwachungsfunktion. Es unterstützt die Bundes-
länder aber bei dieser Aufgabe, indem es zum Beispiel
Analysemethoden für die Überwachung entwickelt und
etabliert oder zu aktuellen Fragen des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes bewertend Stellung nimmt. Außer-
dem ist das BfR in eine Reihe von Anmelde- und Zulas-
sungsverfahren eingebunden.
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