BfR Jahresbericht 2013 - page 39

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Schwerpunkte 2013 | Tätowiermittel
In Deutschland sind etwa neun Prozent der Bevölkerung tätowiert, Tendenz stark steigend. Tätowierungen
bergen jedoch gesundheitliche Risiken und können zum Beispiel allergische Reaktionen oder Wundinfek-
tionen hervorrufen. Die Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln sind für das Einbringen in die Haut nicht gesundheit-
lich bewertet und zugelassen, ihre Langzeitwirkungen im menschlichen Körper unbekannt. Um das Risiko
von Tätowiermitteln zu bewerten, fehlen noch viele Daten – unter anderem dazu, wie sich die Farben im
Körper verteilen und auswirken. Um mehr Wissen auf dem Gebiet zu erlangen, forscht das BfR zur Identität
der Zerfallsprodukte von Tätowierfarben und entwickelt neue Analysenmethoden für Überwachungsbe-
hörden. Zudem bewertet das BfR die hygienischen Risiken des Tätowierens.
Tätowierungen sind mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Uner-
wünschte Nebenwirkungen beinhalten nichtinfektiöse und infektiöse Re-
aktionen. Als häufigste nichtinfektiöse Reaktion treten Unverträglichkeiten
(Allergien) gegen eines der applizierten Pigmente oder gegen die in den
Tätowierfarben häufig enthaltenen Konservierungsmittel oder Metalle wie
Chrom oder Nickel auf. Beim Tätowieren werden Farbpigmente mittels
Nadeln in die Haut eingebracht, sodass kleinste Wunden entstehen. Diese
sind Eintrittspforten für Keime, die zu infektiösen Reaktionen führen kön-
nen. Es kann an der Wunde selbst zu Infektionen kommen, aber auch zu
systemischen Infektionen des Körpers, wenn krankmachende Keime ins
Blut gelangen. Bei immungeschwächten Personen besteht ein erhöhtes
Risiko für eine Infektion oder eine verlangsamte Wundheilung.
Da beim Stechen eines Tattoos die natürliche Barrierefunktion der Haut
ausgeschaltet ist, besteht zudem das Risiko, dass sich die in Tattoo-
farben enthaltenen Inhaltsstoffe im Körper verteilen und zu unerwünsch-
ten Nebenwirkungen führen. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen
dieser Prozesse liegen bislang kaum Erfahrungen vor.
Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln kaum reguliert
Zwar gilt seit Mai 2009 in Deutschland die Tätowiermittelverordnung,
allerdings basieren die darin vorgegebenen chemischen Anforderun-
gen auf Vorgaben, die für kosmetische Mittel gelten. Da Kosmetika –
im Unterschied zu Tattoos – auf die Haut aufgetragen werden, sind
die Anforderungen nicht vergleichbar. Außerdem listet die Verordnung
lediglich Beschränkungen und Verbote von bestimmten Inhaltsstoffen
auf, ausdrücklich erlaubte Substanzen fehlen bislang. Das bedeutet:
Selbst wenn Tattoofarben der Tätowiermittelverordnung entsprechen,
sind sie nicht notwendigerweise gesundheitlich unbedenklich. Der
Grund sind fehlende wissenschaftliche Daten, was eine vollständige
Risikobewertung zurzeit nicht möglich macht.
Tätowiermittel:
Risiken, die unter die Haut gehen
Im Fokus von Forschung und Regulierung:
Tattoofarben und ihre Inhaltsstoffe.
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