BfR Jahresbericht 2014 - page 73

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Alternativmethoden zu Tierversuchen
Genetisch veränderte Mäuse können aufgrund ihrer ge-
netischen Veränderung Schmerzen, Leiden oder Schäden
erfahren. Das BfR entwickelte einen Kriterienkatalog zur
Feststellung der Belastungen.
Kriterien zur Belastungsbeurteilung
genetisch veränderter Versuchstiere
Eine der neuen Regelungen des 2013 novellierten Tier-
schutzgesetzes bestimmt, dass bereits die Zucht gene-
tisch veränderter Tiere als Tierversuch gilt und behördlich
genehmigt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Tiere
aufgrund ihrer genetischen Veränderungen Belastungen
durch Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren können.
Um die Belastungen der Tiere festzustellen und geeignete
Gegenmaßnahmen festzulegen, benötigen Wissenschaft-
ler und Genehmigungsbehörden entsprechende Kriterien
und Vorgaben. Zu diesem Zweck entwickelte der Natio-
nale Ausschuss für den Schutz von für wissenschaftliche
Zwecke verwendeten Tieren, dessen Aufgaben das BfR
wahrnimmt, gemeinsam mit Wissenschaftlern und Behör-
denvertretern 2013 einen ersten Kriterienkatalog zur Be-
urteilung der Belastung genetisch veränderter Mauslinien
(s. BfR-Jahresbericht 2013). Dieser Kriterienkatalog wird
inzwischen bundesweit einheitlich angewendet.
Um neue Erkenntnisse über Belastungen von Versuchs-
tieren zu berücksichtigen, ist es notwendig, den Kriterien-
katalog kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dazu fand im
Oktober 2014 ein Experten-Workshop am BfR statt, bei
dem Erfahrungen bei der Anwendung des Katalogs dis-
kutiert und die Details der Kriterien überprüft und über-
arbeitet wurden. Beispielsweise berücksichtigt das aktua-
lisierte Dokument bei der Beurteilung eines neugeborenen
Wurfes genetisch veränderter Mäuse nun auch mögliche
Hinweise auf eine embryonale Sterblichkeit. Dies geschah
vor dem Hintergrund, dass die Regelungen der neuen
Tierschutz-Versuchstierverordnung auf Feten von Säuge-
tieren im letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung vor der
Geburt erweitert wurden. Auch Belastungen von Muttertie-
ren werden somit berücksichtigt.
Für zukünftige Workshops ist geplant, spezielle Kriterien-
kataloge zur Belastungsbeurteilung von genetisch verän-
derten Fischen und anderen Spezies zu entwickeln.
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Um neue Erkenntnisse über Belastungen von
Versuchstieren zu berücksichtigen, ist es notwendig,
den 2013 erarbeiteten und bundesweit angewendeten
Kriterienkatalog kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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