BfR Jahresbericht 2013 - page 10

BfR | Jahresbericht 2013
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im November 2002 errichtet, um den gesundheitlichen
Verbraucherschutz zu stärken. Es ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland,
die Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit
von Chemikalien und Produkten erarbeitet. Das Institut nimmt damit eine wichtige Aufgabe bei der Ver-
besserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit wahr. In seinen Bewertungen und Emp-
fehlungen ist das BfR frei von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen und gestaltet
sie nachvollziehbar für die Bürger.
Ziele und Aufgaben
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, erar-
beitet jeden Tag etwa hundert Gutachten und Stellung-
nahmen, wie gesundheitliche Risiken von Lebens- und
Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Chemikalien zu
bewerten sind. Seine Erkenntnisse und Vorschläge kom-
muniziert das Institut an Politik und Öffentlichkeit. Die
Stellungnahmen des BfR dienen der Bundesregierung
als Grundlage für die Wahrung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes. Im Jahr 2002 errichtet, beschäftigt
das BfR heute etwa 770 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in neun Abteilungen an drei Standorten in Berlin.
Zu den Aufgaben des BfR gehören die Bewertung be-
stehender und das Aufspüren neuer gesundheitlicher
Risiken, die Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikobe-
grenzung und die Kommunikation dieses Prozesses. Die
Ergebnisse der Arbeit bilden die Basis für die wissen-
schaftliche Beratung der beteiligten Bundesministerien
sowie anderer Behörden, beispielsweise des Bundes-
amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
beitsmedizin (BAuA). Die Arbeitsergebnisse und Empfeh-
lungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen als
wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner
wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR
wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucher-
schutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Bei seiner Risikobewertung und Forschungsausrichtung
wird das BfR von einem wissenschaftlichen Experten-
netzwerk aus Kommissionen und dem Wissenschaftlichen
Beirat beraten. Als zentrale nationale Kontaktstelle („Focal
Point“) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicher-
heit EFSA ist das BfR zudem in den europaweiten Ver-
braucherschutz eingebunden.
Stellung im gesundheitlichen
Verbraucherschutz
Das BfR wurde als rechtsfähige Bundesbehörde im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) gegründet. Seine Aufgaben
ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gründungs-
gesetz, das 2002 im Zuge der Neuorganisation des ge-
sundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebens-
mittelsicherheit in Deutschland erlassen wurde. Zudem
hat der Gesetzgeber die Arbeit des Instituts in mehr als
zehn weiteren Gesetzen – unter anderem dem Pflanzen-
schutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens- und
Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht –
festgeschrieben.
In einem föderativen Gemeinwesen wie dem deutschen
ist die Verantwortung für den gesundheitlichen Verbrau-
cherschutz auf Bund und Länder verteilt. Gesetze und
Verordnungen, die dem gesundheitlichen Verbraucher-
schutz dienen, erlassen die Bundesregierung und das
Parlament. Das BfR berät die Bundesministerien bei der
Erarbeitung gesetzlicher Vorschriften. Es bewertet ge-
sundheitliche Risiken wissenschaftlich und zeigt Hand-
lungsoptionen zur Risikominimierung auf. Diese werden
auf Bundesebene durch das Management in Schutzmaß-
nahmen für den Verbraucher umgesetzt.
Viele gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz
entstehen inzwischen auf europäischer Ebene. Auch an
der Erarbeitung solcher europäischer Vorgaben für den
Verbraucherschutz ist das BfR beteiligt. Seine Experten
sind in zahlreichen wissenschaftlich-beratenden Gremien
der EU vertreten.
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