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Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft in den BfR-Kommissionen 2022 - 2025 (5. Berufungsperiode)
Dieser Aufruf wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für die Mitarbeit in einer der Expertenkommissionen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) interessieren.
Weiterführende Informationen zur Kommissionsarbeit finden Sie hier.
Informationen zur Geschäftsordnung der BfR-Kommissionen finden Sie hier (2.2 MB).
Die Arbeit des BfR für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus. Das BfR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Vorrangige Aufgabe des BfR ist eine unabhängige, dem Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung tragende Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln, Chemikalien, Bedarfsgegenständen und anderen verbrauchernahen Produkten für die Politikberatung und die Wissenschaftsadministration. Das BfR erstellt wissenschaftliche Stellungnahmen und berät und informiert neben Behörden auch andere interessierte Gruppen (z. B. aus Wissenschaft, Industrie, Verbänden oder anderen Nichtregierungsorganisationen). Bei seinen wissenschaftlichen Bewertungen ist das BfR unabhängig.
Aufgabe der BfR-Kommissionen
Die Beratungsergebnisse der Kommissionsarbeit haben allein empfehlenden Charakter. Die BfR-Kommissionen erstellen keine eigenen Risikobewertungen und wirken nicht an den Risikobewertungen des BfR mit. Zusammen mit dem BfR bündeln die Kommissionen den in Deutschland vorhandenen Sachverstand auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau. Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise stehen sie dem Institut zudem im Krisenfall als Netzwerk von Expertinnen und Experten beratend zur Seite. Die insgesamt 13 BfR-Kommissionen werden für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2025 neu berufen. Eine Ausschreibung zur Neuberufung der Bf3R-Kommission erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich bis zum 31. März 2021 für die folgenden BfR-Kommissionen bewerben:
BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände (Kennziffer 40) | ||
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BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen (Kennziffer 41) | ||
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BfR-Kommission für Biologische Gefahren und Hygiene (Kennziffer 42) | ||
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BfR-Kommission für Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien (Kennziffer 43) | ||
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BfR-Kommission für Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung (Kennziffer 44) | ||
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BfR-Kommission für Futtermittel und Tierernährung (Kennziffer 45) |
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BfR-Kommission für Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Kennziffer 46) | ||
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BfR-Kommission für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (Kennziffer 47) | ||
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BfR-Kommission für Kosmetische Mittel (Kennziffer 48) | ||
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BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (Kennziffer 49) | ||
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BfR-Kommission für Risikoforschung und Risikowahrnehmung (Kennziffer 50) | ||
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BfR-Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalysen (Kennziffer 51) | ||
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Auswahl der Kommissionsmitglieder
Jeder BfR-Kommission werden mindestens zehn externe und unabhängige Sachverständige angehören, die sich durch wissenschaftliche Expertise auf ihrem jeweiligen Fachgebiet auszeichnen. Die Sachverständigen müssen über einen Hochschulabschluss und über ausreichende Berufserfahrung auf einem einschlägigen wissenschaftlichen Fachgebiet verfügen. Um die Zukunftsfähigkeit der BfR-Kommissionen langfristig zu sichern, werden insbesondere Nachwuchswissenschaftler/-innen verstärkt berücksichtigt. Die Mitgliedschaft in den BfR-Kommissionen ist ein persönliches und nicht übertragbares Ehrenamt. Die Auswahl erfolgt über ein unabhängiges Expertengremium.
Für Rückfragen oder bei Problemen bei der Bewerbung wenden Sie sich bitte per Mail an bfr-kommissionen@bfr.bund.de