Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten zur Anwendung von ätherischen Ölen"

Gibt es Risikobewertungen zu den verschiedenen ätherischen Ölen?

Für Teebaumöl hat das BfR eine Stellungnahme erarbeitet und diese auf seiner Homepage veröffentlicht. Teebaumöl ist nicht als Arzneimittel zugelassen und folglich hinsichtlich seiner Wirksamkeit und gesundheitlichen Risiken nicht geprüft. Unverdünntes und hochkonzentriertes Teebaumöl wird im Handel als kosmetisches Mittel angeboten. In der Presse wird mit einer Heilwirkung bei Akne, Ekzemen, Hautinfektionen, Wunden und Warzen, aber auch bei verschiedenen Infektionskrankheiten geworben. Teebaumöl kann jedoch Allergien auslösen und sollte nach Auffassung des BfR nicht unverdünnt angeboten werden. Das BfR empfiehlt außerdem, die Konzentration von Teebaumöl in kosmetischen Mitteln auf maximal 1 % zu begrenzen. Zudem sollten Produkte, die Teebaumöl enthalten, durch eine lichtundurchlässige Verpackung geschützt und mit Antioxidanzien versetzt werden.

Die Kommission für Kosmetische Mittel des BfR hat für einzelne ätherische Öle Richtkonzentrationen für den Einsatz in kosmetischen Mitteln empfohlen. Danach sollten Produkte, die auf der Haut verbleiben, maximal 1 % Eukalyptusöl, Kampfer, Menthol oder Methylsalicylat enthalten. Für Produkte, die abgespült werden, liegen die empfohlenen Gehalte bei 5 % für Kampfer, 4 % für Menthol und 2,5 % für Methylsalicylat.

Die Expertengruppe kosmetische Mittel beim Europarat hat Monographien verschiedener Pflanzeninhaltsstoffe mit Empfehlungen für die Anwendung veröffentlicht (Plants in cosmetics, Vol III, Potentially harmful components, zu beziehen über Council of Europe Publishing: http://book.coe.int/EN/ficheouvrage.php?PAGEID=36&lang=EN&produit_aliasid=1982).

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  Letzte Änderung am 25.04.2024