Gesundheitliche Risikobewertung spezieller Lebensmittelgruppen
Das BfR bewertet die gesundheitlichen Risiken, die auf die Zufuhr von Nährstoffen und sonstigen Stoffen zurückzuführen sind, die über gewöhnliche Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, oder über diätetische, neuartige und gentechnisch veränderte Lebensmittel aufgenommen werden.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung
Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Personengruppen entsprechen, sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen und...
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Angereicherte Lebensmittel sind Lebensmittel, denen bestimmte Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugesetzt wurden, so dass die Mengen...
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Normalerweise sind sie überflüssig, nur in bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, Nahrungsergänzungsmittel mit bestimmten Nährstoffen zu sich zu nehmen. Das BfR berät die Bundesregierung und die Länder zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
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Der Begriff „Neuartige Lebensmittel (Novel Foods)“ ist definiert in der Verordnung (EU) 2015/2283 („Novel Food-Verordnung“), die die Verordnungen (EG) 258/97 und (EG) 1852/2001...
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Das Zulassungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 für „genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel“ erfordert eine Sicherheitsbewertung durch die...
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