Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel

Aktuelle Leitlinien für die Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Pflanzen und daraus hergestellter Lebensmittel wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, EFSA-Panel on Genetically Modified Organisms (GMO) herausgegeben. Sie sind veröffentlicht im " Guidance Document for the Risk Assessment of Genetically Modified Plants and Derived Food and Feed".

Die Sicherheitsbewertung basiert auf dem von einer Arbeitsgruppe der OECD im Jahr 1993 beschriebenen und von der für internationale Lebensmittelstandards zuständigen Codex Alimentarius-Kommission von FAO und WHO in den folgenden Jahren weiterentwickelten Prinzip der wesentlichen Gleichwertigkeit (vgl. Codex Principles and Guidelines on Foods Derived from Biotechnology). Dieses Prinzip der wesentlichen Gleichwertigkeit geht vom Vergleich des genetisch veränderten mit dem nicht modifizierten Ausgangsorganismus aus (ergänzende Informationen im Dokument "The concept of substantial equivalence").

Die Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel kann nur dann erfolgen, wenn anhand umfangreicher Untersuchungen gezeigt wurde, dass sie gesundheitlich ebenso unbedenklich sind wie vergleichbare konventionelle Produkte. Im Fall von GVO-haltigen Lebens- und Futtermitteln muss außerdem gezeigt werden, dass die GVO keine Gefahr für die Umwelt darstellen.

Die für die Prüfung der Lebensmittelsicherheit notwendigen Untersuchungen umfassen die Charakterisierung der genetischen Modifikation und der daraus resultierenden neuen Proteine. Des Weiteren sind vergleichende Analysen der für den jeweiligen Organismus relevanten nutritiven, anti-nutritiven, toxischen und allergenen Inhaltsstoffe durchzuführen, um mögliche, durch die genetische Modifikation ausgelöste unbeabsichtigte Veränderungen feststellen zu können. Werden Veränderungen festgestellt, muss in Abhängigkeit von deren Art und Umfang entschieden werden, welche weitergehenden Untersuchungen notwendig sind, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produkts zu belegen.

Liegen neue Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass ein rechtmäßig auf den Markt gebrachtes, genetisch veränderteres Lebens- oder Futtermittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder die Umwelt darstellt, kann der Handel mit diesem Produkt ausgesetzt oder mit besonderen Bedingungen versehen werden.

 

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