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Stillempfehlungen der Nationalen Stillkommission liegen in arabischer Sprache vor

27/2016, 19.07.2016

Faltblätter informieren Schwangere und Stillende sowie Familienangehörige, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Klinikpersonal

Die Faltblätter „Stillempfehlungen für Schwangere“ und „Stillempfehlungen für die Säuglingszeit“ liegen nun auch in arabischer Sprache vor. Die Übersetzung der Faltblätter ins Arabische geht auf Anfragen von Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen zurück, die geflüchtete schwangere und stillende Frauen betreuen. Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert mit ihren „Stillempfehlungen“ über die Bedeutung des Stillens und will dazu ermutigen, sich bei Schwierigkeiten beim Stillen kompetente Hilfe zu suchen. Schließlich ist Muttermilch die ideale Nahrung für Säuglinge, da sie gut verdaulich und so zusammengesetzt ist, dass sie im ersten Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit vollständig deckt. „Das BfR engagiert sich mit verschiedenen Maßnahmen für Flüchtlinge in Deutschland“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR, „darunter die Erweiterung des mehrsprachigen Angebots der Risikokommunikation.“ Die „Stillempfehlungen für Schwangere“ und die „Stillempfehlungen für die Säuglingszeit“ sind bereits seit längerem in deutscher, türkischer, russischer, englischer, französischer und italienischer Sprache erhältlich. Sie können kostenlos bei der Nationalen Stillkommission angefordert oder als pdf-Datei von der BfR-Website heruntergeladen werden.

Die Nationale Stillkommission am BfR informiert mit den Faltblättern „Stillempfehlungen für Schwangere“ (zum Einlegen in den Mutterpass) und „Stillempfehlungen für die Säuglingszeit“ (zum Einlegen in das Kinderuntersuchungsheft) über die Bedeutung des Stillens und über Möglichkeiten, bei auftretenden Schwierigkeiten beim Stillen kompetente Hilfe zu erhalten. Häufig beruhen solche Probleme auf mangelnder Information und fehlender Unterstützung. Verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Organisationen, die Hilfe anbieten, sind in den Faltblättern aufgelistet.

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen, die geflüchtete schwangere und stillende Frauen betreuen, macht die Nationale Stillkommission am BfR ihre „Stillempfehlungen“ nun auch in arabischer Sprache zugänglich. Psychische Belastungen und Stress, wie sie beispielsweise durch unsichere Lebensverhältnisse entstehen können, können sich auf das Stillen negativ auswirken. Umso wichtiger ist in diesem Fall die Information von Betroffenen darüber, wie sie Hilfe erhalten können.

Muttermilch ist die ideale Nahrung für Säuglinge und schützt durch die enthaltenen Abwehrstoffe vor vielen Infektionskrankheiten. Gestillte Kinder sind seltener krank als nicht gestillte Kinder. Zudem unterstützt das Stillen die Bindung zwischen Mutter und Kind. Auch nachdem begonnen wurde, Beikost zu füttern, kann und soll weiter gestillt werden.

Die Nationale Stillkommission berät die Bundesregierung, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse. Die „Stillempfehlungen für Schwangere“ und die „Stillempfehlungen für die Säuglingszeit“ liegen nun in sieben Sprachen vor und können kostenlos bei der Nationalen Stillkommission angefordert oder als pdf-Datei von der BfR-Website heruntergeladen werden:

  • http://www.bfr.bund.de/de/publikation/stillempfehlungen-61959.html

Über die Nationale Stillkommission

Die Nationale Stillkommission wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der Kommission gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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