Sie befinden sich hier:

Trendgetränk Bubble Tea: Gesundheitsrisiko für Kleinkinder

23/2012, 03.08.2012

Stärkekugeln können in die Atemwege gelangen und die Atmung blockieren

Bubble Tea hat sich zu einem Trendgetränk entwickelt, das vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist. Das bunte Getränk besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die mit einer süßen Flüssigkeit gefüllt sind. Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm getrunken, durch den auch die Bubbles in den Mund gesaugt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Bubbles in die Atemwege eindringen können. „Insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren besteht die Gefahr, dass sie versehentlich Fremdkörper in die Lunge verschlucken“, erklärt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Und genau das kann passieren, wenn Bubbles mit einem Strohhalm eingesaugt werden.“ Nach Einschätzung des BfR sind solche Fälle vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher empfiehlt das BfR, dass beim Verkauf von Bubble Tea deutlich sichtbar auf dieses Gesundheitsrisiko hingewiesen wird.

Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm angesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mm groß, haben eine elastisch-weiche Konsistenz und sind mit einer Flüssigkeit gefüllt.

Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von „Aspiration“. Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Zudem ist bekannt, dass Fremdkörper, die so groß sind wie Erdnüsse, gerade von Kindern bis zum Alter von vier Jahren besonders leicht in die Lunge verschluckt werden. Die in Bubble Tea verwendeten Kügelchen haben eine ähnliche Größe.

Bislang sind dem BfR keine Aspirationsunfälle durch Bubble Tea gemeldet worden. Allerdings werden solche Unfälle in Deutschland auch nicht systematisch erfasst. Ein gesundheitliches Risiko für Kleinkinder ist jedoch vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher sollte beim Verkauf von Bubble Tea darauf hingewiesen werden, dass die Bubbles beim Saugen mit einem Strohhalm insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren leicht in die Lunge gelangen könnten. Denkbar sind neben entsprechenden Hinweisen auf den Produkten oder in der Produktwerbung auch Piktogramme, die die Gefahr des Verschluckens in die Lunge darstellen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

nach oben

Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
19.06.2012
Stellungnahme Nr. 031/2012 des BfR
Trendgetränk Bubble Tea kann für Kleinkinder ein Gesundheitsrisiko bergen 61.1 KB
PDF-Datei

nach oben

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.