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Hochdosierte Vitaminprodukte sind keine Nahrungsergänzungsmittel

A/2000, 17.03.2000

BgVV rät zu Vorsicht bei nicht zugelassenen Arzneimitteln, die als sogenannte Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden

Immer wieder werden über das Internet in Deutschland sogenannte Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die laut deutschem Recht als Arzneimittel eingestuft werden und nicht über die notwendige Zulassung verfügen. Ein Vertreiber solcher in Deutschland nicht zugelassener Arzneimittel ist Dr. Matthias Rath. Dr. Rath stellt derzeit in einem offenen Brief mit dem Titel "Schluß mit der Pharma-Bananenrepublik Deutschland" die absurde Behauptung auf, dass die Pharmaindustrie" im Rahmen der Tagung der Codex Alimentarius Kommission vom 10.-23 .Juni 2000 im BgVV in Berlin Marienfelde [...] lebenswichtige Gesundheitsaussagen zu Vitaminen und anderen Naturtherapien per Gesetz für alle Mitgliedsländer der Vereinten Nationen" verbieten wolle.

Das BgVV nimmt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit den Vorsitz im Codex Alimentarius-Komitee "Ernährung und diätetische Lebensmittel" wahr und weist darauf hin, dass das Komitee das Thema "Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel für den prophylaktischen bzw. therapeutischen Einsatz" derzeit nicht diskutiert.

Stichwort Codex Alimentarius

Die Codex Alimentarius Kommission wurde 1962 als gemeinsame Einrichtung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegründet. Sie hat zum obersten Ziel, durch die Erarbeitung von internationalen Lebensmittelstandards die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und redliche Praktiken im internationalen Verkehr mit Lebensmitteln sicherzustellen.

Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Definitionen und Sicherheitsanforderungen an Lebensmittel. Die Codexnormen besitzen einen hohen Stellenwert bei Streitschlichtungsverfahren im Rahmen der neuen Welthandelsordnung, die ihren Niederschlag im Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO - World Trade Organisation) gefunden hat.

BgVV und Codex Alimentarius

Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastgeberland für das seit 1966 bestehende Codex Komitee "Ernährung und diätetische Lebensmittel" und damit für die Ausrichtung der im zweijährigen Turnus stattfindenden Sitzungen verantwortlich. Die Bundesregierung hat die das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BgVV mit der Ausrichtung der Sitzungen und dem Vorsitz des Komitees betraut.

Im Übrigen ist dem über das Internet zugänglichen Bericht ALINORM 26/99 über die letzte Sitzung vom 21.-25. September 1998 zu entnehmen, dass keine Entscheidungen getroffen worden sind, die einen freien Warenverkehr von Vitamin- und Mineralstoffpräparaten als Nahrungsergänzungsmittel verbieten würden. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter http://www.fao.org/codex/olddocs/alinorm 99/a199_26e.pdf .

Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine - die rechtliche Situation in Deutschland

Im deutschen Lebensmittelrecht ist der Begriff des Nahrungsergänzungsmittels nicht definiert. Vitamine werden derzeit in einer Dosierung bis zum dreifachen der DGE Empfehlung für die tägliche Aufnahme (mit Ausnahme der Vitamine A und D) als Lebensmittel eingestuft. In höherer Dosis sind sie nur als Arzneimittel verkehrsfähig und müssen zugelassen werden.

Produkte, wie sie vielfach, so auch von Herrn Dr. Rath, via Internet vertrieben werden, fallen wegen ihrer sehr hohen Dosierung, der Einnahmeempfehlung sowie der therapeutischen Empfehlung in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz. In der Regel wurde für diese Produkte weder eine Zulassung als Arzneimittel beantragt noch sind sie als Altarzneimittel fiktiv zugelassen. Es liegen auch keine wissenschaftlichen Belege für die Wirkung hinsichtlich der therapeutischen Anwendungsgebiete Schlaganfall und Herzinfarkt bzw. Arteriosklerose vor.

Gesundheitliche Schäden durch Überdosierung möglich

Das BgVV warnt bei sog. Nahrungsergänzungsmitteln, die Vitamine in hoher Dosis enthalten, dringend vor einer Selbstmedikation ohne ärztliche Kontrolle. Auch hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen und gesundheitlicher Risiken sind solche Produkte ohne Zulassung nicht geprüft.

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