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Lebensmittel

Lebensmittel dienen der Ernährung und dem Genuss. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 definiert Lebensmittel als „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden."

Sie können sowohl von Pflanzen als auch vom Tier sowie mit neuen Methoden gewonnen werden.

Lebensmittel kann man wie folgt klassifizieren:

Risikobewertung durch das BfR

Nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Risiken für die Gesundheit können von Stoffen sowie von Mikroorganismen und Parasiten ausgehen. Das BfR bewertet deshalb Lebensmittel hinsichtlich stofflicher und mikrobieller Risiken.

Bewertung von Lebensmittelinhaltsstoffen

Kohlenhydrate, Fett, Proteine
Kohlenhydrate, Fette und Proteine - auch als Makronährstoffe bezeichnet - liefern dem Organismus Energie und dienen dem Aufbau körpereigener Strukturen.
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Vitamine und Mineralstoffe
Neben Kohlenhydraten, Eiweiß und Fett benötigt der Mensch Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente (Mikronährstoffe) zur Regulierung von Stoffwechselvorgängen.
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Andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung
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Positionspapiere

 (1)
Datum Titel Größe
07.04.2005
Positionspapier Nr. 013/2005
Analytik mariner Biotoxine - Notwendige Schritte zur Validierung und behördliche Anerkennung von Alternativmethoden zum Maus-Bioassay als Referenzmethode 192.9 KB
PDF-Datei

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Externe Links

 (2)
Link
WHO Food Safety News
EFSA Newsroom

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