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Fragen und Antworten zur Mitteilung gefährlicher Produkte zur medizinischen Notfallversorgung in Deutschland für Mitteilungspflichtige nach Art. 45 der CLP-Verordnung

Grundlegende Überarbeitung der Version vom 23.12.2020. Die einzelnen Themenbereiche wurden neu gruppiert und mit Fragen aus der 14. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmitteilungen ergänzt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt Produktmitteilungen der Industrie entgegen. Das BfR prüft diese Produktmitteilungen und stellt sie den Giftinformationszentren der Bundesländer zur medizinischen Notfallberatung zur Verfügung.

Hintergrund: Chemische Produkte sind meist komplex zusammengesetzte Gemische aus verschiedenen Inhaltsstoffen. Diese können aufgrund ihres Gefährdungspotentials – vor allem bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch – Gesundheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher verursachen. Personen und Unternehmen, die gefährliche (chemische) Gemische in Verkehr bringen, müssen dem BfR relevante Informationen mitteilen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Art. 45 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP: classification, labelling and packaging), die über das Chemikaliengesetz (§ 16e ChemG) im nationalen Recht verankert ist.

Das BfR hat häufig gestellte Fragen zur Mitteilung von gefährlichen Produkten zusammengestellt, um diese sowie ausgewählte Detailfragen zum Thema Produktmitteilungen schnell und transparent zu beantworten. Ergänzende Informationen sind in den verlinkten Quellen zu finden.

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