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Forschung der Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein

Qualitätsmerkmale eines Weines wie Anbaugebiet, Rebsorte und Jahrgang müssen auf seinem Etikett erkenntlich sein. Diese Angaben stimmen aber nicht immer mit der Wirklichkeit überein. Zur Überprüfung sind Methoden notwendig, mit denen Weinfälschungen oder nicht zulässige Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Glycerin, zuverlässig nachgewiesen werden können. Für die Weinüberwachung sind somit Methoden unerlässlich, die die Analysen von Weinen verbessern und Herkunftsnachweise erlauben.

Aufgabe der Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein im BfR ist die Entwicklung von Methoden zum Nachweis der Herkunft sowie von Rebsorten, unzulässigen Zusatzstoffen und nicht zugelassenen önologischen Verfahren. Aber auch die Authentifizierung von anderen Lebensmitteln fällt in den Bereich der Obergutachterstelle Wein im BfR.

Routinemäßig kommen hierbei zielgerichtete Methoden zum Einsatz. Dazu zählt zum Beispiel die Stabilisotopenanalyse mittels Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie (IRMS). Verschiedene Isotopenverhältnisse können dazu genutzt werden, die botanische, geographische oder synthetische Herkunft eines Moleküls festzustellen. Auch die Analyse des Authentizitätsbereichs verschiedener Verbindungen kann zur Verifizierung genutzt werden. So kann beispielsweise das Anthocyan-Profil von Rot- und Rosé-Weinen Informationen über deren Rebsorte geben.

Aber auch nicht zielgerichtete Methoden wie „Food Fingerprinting“ und „Food Profiling“ haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Beim „Food Fingerprinting“ werden mit spektroskopischen oder spektrometrischen Analysenmethoden komplexe Datenmatrizes der jeweiligen Proben erzielt, welche mit multivariaten Verfahren ausgewertet werden. Ziel ist es, alle Abweichungen vom „Normalzustand“ zu erkennen. Voraussetzung dafür sind eine sorgfältige Validierung der Methoden und eine ausreichend große Datenbank.

Forschungsfelder:

  • Methodenentwicklung und -validierung
    • Quantifizierung von Weininhaltsstoffen mit der Kernresonanzspektroskopie (NMR)
  • Weiterentwicklung von Datenbanken zur Authentifizierung von Wein (Analysenmethoden, Parameter und Bewertung)
  • Entwicklung von Verfahren zur Authentifizierung von Wein und Lebensmitteln
    • Entwicklung von nicht zielgerichteten Methoden zur Authentifizierung von Wein mit dem Fokus auf der gemeinsamen Verwendung von Daten, Validierung und Qualitätskontrollmaßnahmen
    • Einsatz der Stabilisotopenanalytik zur Authentifizierung (IRMS: 18O/16O, 13C/12C, 15N/14N, 2H/1H)

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Kontakt

Ansprechpartner
Dr. Carsten Fauhl-Hassek (Leiter)

Telefon
030-18412-28300

E-Mail
carsten.fauhl-hassek@bfr.bund.de

 

Anschrift
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
FGr 83 - Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin

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