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BfR-Produktschutz Checkliste
Das BfR hat im Rahmen seiner Arbeiten im Projekt „Sicherstellung der Futter- und Lebensmittelwarenkette bei bio- und agro-terroristischen (BAT)-Schadenslagen (SiLeBAT)“ eine Checkliste zum Produktschutz entwickelt. Diese kann als Hilfestellung dazu dienen, präventiv die Gefahr für eine absichtliche Kontamination in der Lebensmittelkette zu minimieren. Sie kann sowohl von betrieblicher als auch amtlicher Seite genutzt werden.
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum
Hinweise zur Nutzung der BfR-Produktschutz Checkliste
- Die BfR-ProduktschutzCheckliste hilft den Nutzern dabei, die mögliche Gefahr einer absichtlichen Kontamination in Ihrem Betrieb einzuschätzen und geeignete Sicherungsmaßnahmen zu identifizieren.
- Der enthaltene Fragenkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthebt die für den Betrieb Verantwortlichen nicht von eigenverantwortlich durchzuführenden Maßnahmen.
- Dem Lebensmittelunternehmer obliegt die Entscheidung inwieweit er die Checkliste zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse heranzieht. Die Checkliste ersetzt keinesfalls eine Analyse der vulnerablen Punkte produktspezifischer Produktionsprozesse
- Der Fragenkatalog kann durch den Nutzer an seine Bedürfnisse angepasst werden
- Die Checkliste ist frei verfügbar und kann als Excel-Datei durch den Nutzer auf seinen Computer herunter geladen werden
Download der BfR-Produktschutz Checkliste
Die BfR-Produktschutz Checkliste wurde als Excel-Datei angelegt und steht hier (430.5 KB) zur Verfügung (Excel-Datei).
Kontakt bei Fragen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur BfR-Produktschutz Checkliste an Dr. Anja Buschulte, anja.buschulte@bfr.bund.de
Nähere Informationen zum Projekt SiLeBAT erhalten sie auf der SiLeBAT-Internetseite www.silebat.de
Haftungsausschluss BfR-Produktschutz Checkliste
Die BfR-Produktschutz-Checkliste ist ein anwenderfreundliches Werkzeug, das entwickelt wurde, um Eigentümer und Betreiber von Lebensmittelunternehmen dabei zu unterstützen, eigenständig mögliche Gefahren in ihrem Betrieb einzuschätzen und geeignete Sicherungsmaßnahmen zu identifizieren. Die Fragenübersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthebt die für den Betrieb Verantwortlichen nicht von eigenverantwortlich durchzuführenden Maßnahmen. Dem Lebensmittelunternehmer obliegt die Entscheidung inwieweit er die Checkliste zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse heranzieht. Die Checkliste ersetzt keinesfalls eine Analyse der vulnerablen Punkte produktspezifischer Produktionsprozesse.
Die Anwendung der BfR-Produktschutz-Checkliste durch die Betreiber von Lebensmittelunternehmen bedeutet nicht, dass hierdurch die notwendigen Maßnahmen, Verfahren und Pläne zum Produktschutz gemäß den jeweils gültigen rechtlichen Anforderungen vollständig oder auch nur teilweise umgesetzt werden. Der Anwender hat sich selbst eigenverantwortlich über die für seinen Bereich geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren und die Anwendung sicherzustellen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haftet nicht für aufgrund der Anwendung sowie im Zusammenhang mit der Anwendung oder Nichtanwendung des Produktschutzplanerplaners 1.0 entstandene Schäden. Abweichend hiervon gelten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des BfR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BfR beruhen, die gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BfR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BfR beruhen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzungsrechteerklärung BfR-Produktschutz Checkliste
Mit der Bereitstellung der BfR-Produktschutz Checkliste ist die Erlaubnis zur Nutzung und individualisierten Ausgestaltung im eigenen Betrieb im Sinne eines kostenfreien einfachen, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechtes verbunden. Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.