Ausbildung im BfR

Das BfR fördert die Berufsausbildung mit dem Ziel der aktiven Nachwuchssicherung im wissenschaftlichen Bereich. Denn Bildung und Ausbildung sind die Grundpfeiler für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft. Die Berufsausbildung im BfR stellt sich den damit verbundenen Ansprüchen, indem sie über den eigenen Bedarf hinaus ausbildet und so den Fachkräftenachwuchs sichert, die Integration behinderter Menschen fördert sowie die Chancengleichheit aktiv unterstützt.

Wer im BfR gelernt hat, hat in der Regel auch eine berufliche Zukunft: Mehr als 30 junge Menschen erhalten im BfR zurzeit eine berufliche Ausbildung. Darunter sind zukünftige Tierpflegerinnen und -pfleger, künftige Chemielaborantinnen und -laboranten, Biologielaborantinnen und -laboranten, Kauffrauen und-männer für Büromanagement sowie Anlagenmechanikerinnen und -mechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Elektonikerinnen und Elektroniker. Beispielsweise haben bisher alle Auszubildenden nach Abschluss der Prüfung eine Anstellung gefunden, ggf. extern. Das ist ein Zeichen für die hohe Qualität und das Engagement der Beschäftigten, die mit der Ausbildung am BfR betraut sind.

Darüber hinaus können Juristinnen und Juristen nach dem 1. Staatsexamen im BfR ihre Referendarstation ableisten. Thematisch wird das Lebensmittelrecht, das Chemikalienrecht und das Produktrecht bearbeitet.

Kontakt:

Bundesinstitut für Risikobewertung
Ausbildungsleitung
Hausanschrift: Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin
Tel.: +49-(0)30-18412-0
E-Mail: ausbildungsleitung@bfr.bund.de

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