Sie befinden sich hier:

Nationaler Ausschuss

Das BfR nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr.

Informationen zum Nationalen Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren finden Sie hier.

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.