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Gelee
Mit dem Begriff Gelee wird eine halbfeste, gallertartige Masse aus eingedicktem Fruchtsaft, Fleisch- oder Fischsaft bezeichnet. Für das Gelieren des Fruchtsaftes ist das in den Zellwänden der Früchte enthaltene Pektin verantwortlich. Besonders reich an Pektin sind Äpfel und Zitrusfrüchte. Fleisch- oder Fischbrühe geliert durch die in den Häuten und Knochen beziehungsweise Gräten der Tiere enthaltene Gelatine.
Das Geliermittel kann Wasser an sich binden und erstarrt bei Erkalten. Dieser Prozess ist bei Erwärmung ab 30 Grad Celsius wieder rückläufig, sodass zum Beispiel Gummibonbons im Mund schmelzen oder halbsteife Hühnerbrühe beim Aufwärmen wieder flüssig wird.
Der Lebensmittelzusatzstoff E 425 (Glukomannan, Konjak gum) ist ein Verdickungs- und Geliermittel, das aus den Wurzeln der Konjakpflanze gewonnen wird. Geleeprodukte auf Konjak-Basis (sogenannte Jelly Cups) verfügen über eine elastisch-weiche Konsistenz bei gleichzeitig hoher Reiß- und Druckfestigkeit. Die Masse schmilzt nicht im Mund, sie kann nur durch kräftiges Kauen zerkleinert werden. Das Produkt kann damit unzerkaut, als Ganzes, verschluckt werden. Insbesondere für Kinder und ältere Menschen besteht Erstickungsgefahr. Aus diesem Grund wurden das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern, die Glukomannan und anderen Geliermitteln enthalten, durch die Europäische Kommission verboten.
Stellungnahmen
(1)Datum | Titel | Größe |
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14.01.2002 Stellungnahme des BgVV;
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Erstickungsgefahren beim Konsum von Geleeprodukten |
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Sonstige Dokumente
(2)Datum | Titel | Größe |
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13.04.2004 Entscheidung der Europäischen Kommission
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Aussetzung des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern |
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Fruchtgelee |
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