Leitlinien zum Umgang mit Konflikten
|
Die Moderation macht deutlich, dass Konflikte normal sind und versucht, sie
für eine konstruktive Bearbeitung zu nutzen. Sie ist auf Konflikte vorbereitet
und legt sich schon im Vorfeld Mittel zur Schlichtung bereit.
Die Moderation gibt Unmutsäußerungen und Emotionen angemessenen
Raum, lässt sich davon aber nicht „anstecken“. Das gleiche gilt
für die internen Teilnehmenden. Sie sollten sachlich und engagiert bleiben,
ohne sich im Ton oder in der Wortwahl den emotionalisierten Äußerungen
der anderen Teilnehmenden anzupassen.
Sind hoch emotionsgeladene oder sogar aggressive Äußerungen der
Teilnehmenden zu erwarten, dann sollte die Moderation zu Beginn des Bewertungsgespräches
eine Liste mit Gesprächsregeln vorstellen und wenn möglich im Konsens
mit allen Teilnehmenden verabschieden. Teil der Gesprächsregeln sollte die
Aufforderung sein, emotionale Angriffe auf Personen oder Institutionen bzw. persönliche
Verurteilungen oder Unterstellungen zu unterlassen. Wird dies bei Beginn der Gespräche
vorgeschlagen, stimmen im Regelfall die Teilnehmenden zu. Die Moderation kann
dann frühzeitig intervenieren, wenn sich im Verlauf der Diskussion jemand
an diese Regeln nicht hält.
Sollte es dennoch in der Diskussion zu aggressiven Äußerungen der
Teilnehmenden kommen, sollten die angesprochenen Behördenvertretenden durchaus
ihre emotionale Betroffenheit zum Ausdruck bringen, ohne aber „mit gleicher
Münze zurückzahlen“ zu wollen. Häufig hilft in diesen Situationen
der Versuch, auf einer abstrakteren Ebene für eine gemeinsame Basis für
die Verständigung zu sorgen (etwa: In einem sind wir uns doch einig: Wir
wollen beide den Konsumenten so gut wie möglich schützen...).
|
Persönliche Betroffenheiten
| |
| | |
Die Moderation zeigt Verständnis für persönliche Betroffenheiten,
weist aber immer wieder darauf hin, dass Risikobewertungen kollektive Geltung
haben müssen und von daher eine Integration vieler Standpunkte und Betroffenheiten
erfordern.
Im Verlauf der Diskussion ist es Aufgabe der Moderation, einen „gemeinsamen
Nenner“ zu finden, der für alle Geltung besitzt. Ist ein Konsens nicht
zu erreichen, ist es Aufgabe der Moderation, einen Konsens über den Dissens
herzustellen, d.h. die jeweiligen Beweggründe für die verschiedenen
Bewertungen oder Interpretationen ausfindig zu machen und zu dokumentieren.
Die austragende Behörde lernt aus Konflikten und überarbeitet ihr
Vorgehen daraufhin (Leitbild einer lernenden Organisation).