Leitlinien für die wissenschaftliche Aufarbeitung des Materials
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Die kommunizierende Behörde gliedert den Stoff übersichtlich und
nach logischen Gesichtspunkten.
Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Qualität der
Datenstand (Aktualität; wissenschaftliche Gültigkeit; statistische Zuverlässigkeit;
Relevanz für die vorliegende Fragestellung) hat und wie die vorhandenen Daten
bei den Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen
eingeflossen sind. Zudem sollte angegeben werden, wann eine erneute Überprüfung
ansteht.
Die kommunizierende Behörde zeigt auf, welche Grenzen sowohl hinsichtlich
der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen und aufgrund
gesetzlicher Vorgaben als auch hinsichtlich der eigenen Kompetenz bei Beurteilungen,
Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen (verbleibende Unsicherheiten)
bestehen.
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Verbleibende Unsicherheiten
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Die kommunizierende Behörde ist angehalten, den Grad der verbleibenden
Unsicherheiten zu charakterisieren und für den späteren Prozess des
Risikomanagements zu verdeutlichen. Insbesondere ist darzulegen:
- vermutete zufällige (random) und systematische Messfehler
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Unsicherheitsspielräume bei der Extrapolation von Daten
die Aussagekraft der benutzten Modelle (Exposition, Dosis-Wirkungs-Funktion u.a.)
- Die Systemgrenzen der beobachteten Sachverhalte (einbezogene Endpunkte,
zugrundegelegte Annahmen über Mechanismen, mögl. Wechselwirkungen mit
anderen Stoffen etc.)
- Verdacht über noch nicht bekannte weitere Wirkungen (Grenzen des
vorhandenen Wissens über das jeweilige Risiko)
Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Sachstände,
verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, Erfahrungen, Annahmen oder Vermutungen
zu welchen Beurteilungen, Bewertungen, Interpretationen oder Schlussfolgerungen
führen bzw. geführt haben.
Die Kommunikation umfasst nur solche Schlussfolgerungen, die entweder ohne
weitere Erläuterung bereits aufgrund allgemein anerkannter Regeln der Beweisführung
oder der unmittelbaren empirischen Evidenz aus sich heraus verständlich
sind oder die sich aufgrund einer nachvollziehbaren Ableitung der Gedankenkette
unter Verdeutlichung aller Annahmen und der von der scientific community
vereinbarten Konventionen (z.B. die Höhe der Sicherheitsfaktoren) begründen
lassen.
Die kommunizierende Behörde gibt an, welche relevanten wissenschaftlichen
Gegenauffassungen existieren und wie abweichende Beurteilungen, Bewertungen,
Interpretationen oder Schlussfolgerungen dort gerechtfertigt werden.
Die Inhalte der Kommunikation sollten möglichst intersubjektiv
sein, d.h. bei gleichen verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und
Erfahrungen und unter Zugrundelegung vergleichbarer Annahmen oder Vermutungen,
sollte eine andere Gruppe von Risikoanalytikern auch zu den gleichen Bewertungen
kommen.