Leitbild Szenario 3(Stakeholder-Kommunikation) |
Kommunikation zwischen behördlichen Risikoanalytikern und gesellschaftlichen Gruppen | ||
Kommunikationsbemühungen zwischen behördlichen Fachleuten und gesellschaftlichen
Gruppen sind darauf ausgerichtet, sich gegenseitig über die Datenlage, Bewertung
und Interpretation des zur Diskussion stehenden Risikos auszutauschen; mit dem
Ziel, durch Transparenz der Argumente und gegenseitige Verständigung das
beidseitige Vertrauensverhältnis zu verbessern.
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Die Kommunikation zielt auf:
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gegenseitiges Verständnis der Standpunkte und Interpretationen
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Austausch von Evidenznachweisen, Interpretationen und Bewertungen
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Integration der Anliegen, Sorgen und Belange der Vertretenden gesellschaftlicher Gruppen in den behördlichen Bewertungsprozess sowie
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Abgleich über die weitere Verfahrensweise und die Art der Entscheidungsfindung mit transparenter Begründung.
Die Behörde versteht sich als gesellschaftliche Dienstleistung und nimmt dabei die Interessen und Anliegen der Betroffenen ernst. Die Behörde sichert den Teilnehmenden eine Überprüfung der Argumente und Einwände zu und macht deren Ergebnisse den Gesprächteilehmenden zugänglich. Im Gegenzug lernen die Vertretenden der Gruppen auch die Ansichten der Fachleute aus Behörden kennen. Die Kommunikation erläutert die gesetzlichen Vorgaben, und die Evidenznachweise, die zur vorläufigen Bewertung des Risikos geführt haben und zeigt auch Gestaltungsspielräume auf.
Im Voraus muss bestimmt werden, welche Gruppen mit welchem Ziel zu welchem Zeitpunkt beteiligt werden, z.B. bereits zur Phase der Risikoidentifikation oder zur Interpretation der gefundenen Zwischenresultate, zur Datenergänzung. In der Regel sollten so viele Gruppen wie möglich durch ihre Vertretende zu Wort kommen, um die Bandbreite der Argumente, Anliegen, Sorgen und Belange zu erfahren. Dabei soll die Kommunikation sicherstellen, dass die Vorstellungen, Aussagen und Kritikpunkte so formuliert werden, dass diese im Sinne des jeweiligen Vortragenden nachvollzogen werden können.