Leitlinien zur Aufarbeitung des Materials für Präsentationen
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Lebenswelt der Teilnehmenden
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Bei der Aufbereitung des Materials sollte die kommunizierende Behörde
vom konkreten sozialen und politischen Kontext der beteiligten Gesprächspartner
ausgehen, da sich die Risikoinformationen in der Präsentation direkt auf
die Lebenswelten der Teilnehmenden beziehen sollen.
Die kommunizierende Behörde soll sich an den Interessen der Adressierten
orientieren und bei der Aufbereitung des Materials die Bedürfnisse und Anliegen
(Concerns) der Adressierten berücksichtigen.
Die Kommunikation soll Fachwissen so aufbereiten, dass die Aussagen von den
Beteiligten auch ohne vertieftes technisches oder naturwissenschaftliches Wissen
verstanden werden können. Fachbegriffe sollen möglichst gemieden oder
zumindest erläutert werden bzw. es sollen nur solche verwendet werden, die
zum Verstehen der Aussage unabdingbar sind.
Zentrale Aussagen sollten durch Illustrationen aus dem Anschauungsbereich
der Adressierten verdeutlicht werden. Komplexe Zusammenhänge sollten möglichst
graphisch visualisiert sein.
Die Behörde sollte alle ihr bekannten risikorelevanten Erkenntnisse kommunizieren.