Leitlinien für den Umgang mit externen Expertinnen und Experten
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Konventionen kategorisieren
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Die kommunizierende Behörde macht transparent, welche Annahmen, Datensätze,
Erkenntnisse, Wissensbestände, Erfahrungen und Konventionen den eigenen
Bewertungen zugrunde lagen. Bei den Konventionen macht es Sinn, diese in drei
Kategorien zu unterteilen:
- theoretisch fundierte Konventionen (z.B. lineare Extrapolation im Niedrig-Dosis-Bereich);
- empirische Konventionen (z.B. die durchschnittlichen Essgewohnheiten
eines Deutschen) und
- normative Konventionen (z.B. Wahl des Schutzgutes und des Schutzzieles
oder Unterschiede bei der Wahl von Sicherheitsfaktoren zwischen beruflicher und
allgemeiner Exposition).
Die kommunizierende Behörde macht transparent, wie mit Unsicherheiten
und ambivalenten Einschätzungen umgegangen wurde. Sie zeigt auf, mit welchem
Grad der Zuverlässigkeit und Gültigkeit Schlussfolgerungen gezogen
wurden.
Die kommunizierende Behörde dokumentiert alle Quellen und weist auf die
benutzten Datensätze und Literaturstellen hin. Sofern eigene Erfahrungen
in die Bewertung einfließen, so ist mit zu kommunizieren, worauf diese
Erfahrungen beruhen. Zum Beispiel kann man auf eigene (nicht systematisch ausgewertete)
Beobachtungen, anekdotische Evidenzen, Analogieschlüsse oder in der jeweiligen
scientific community herrschenden Konventionen hinweisen. Es ist
deutlich zu machen, wo bei den Bewertungen wissenschaftlich validierte Bewertungen
und wo eigene Erfahrungsurteile einfließen. Begründungen wie: Aus
zwanzigjähriger Erfahrung weiß ich inzwischen, dass... reichen
dabei nicht aus.
Die Kommunikation umfasst eine deutliche Auseinandersetzung mit den bereits
vorliegenden Gegenmeinungen und Einschätzungen, sofern diese im Rahmen der
Wissenschaft als noch kompatibel mit den expliziten und impliziten Regeln der
jeweiligen Disziplin gelten können. Reine Spekulationen oder für Expertinnen
und Experten klar erkennbare Fehlinterpretationen brauchen im Rahmen der Szenarien
1 und 2 nicht behandelt zu werden.
Die Kommunikation signalisiert Lernfähigkeit und Lernwilligkeit, sofern
die möglichen Gegenargumente eine Revision der ursprünglichen Bewertung
nahe legen. Voreilige Festlegungen auf eine Bewertung machen es schwierig, ohne
Gesichtsverlust eigene Positionen zu verändern.