ERiK
 
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Leitlinien für die sprachliche Aufarbeitung des Materials

Medien

Die kommunizierende Behörde ist angehalten, benutzerorientierte Medien mit empfängerfreundlichen Formaten zu nutzen. Je nach Kontext und Situation sind schriftliche, elektronische oder mündliche Berichtsformen zu wählen.

Glossar

Die kommunizierende Behörde ergänzt bei neuen Themen oder neuen Adressatengruppen einen Glossar verwendeter Begriffe.

Adressierung

Die Kommunikation widmet sich den Themen Anlass, Prüfung Ergebnis und Begründung getrennt voneinander und adressiert unterschiedliche Ebenen durch geeignete Nummerierungen (z.B. A.1.1.a.)

Klarheit

Die kommunizierende Behörde verwendet eine eindeutige und unmissverständliche Sprache und legt auf terminologisch stimmige und präzise Definitionen Wert. Die Kommunikation verzichtet auf alles, was der Klarheit abträglich ist wie z.B. Verschleierung und Weichmacher.

Schematischer Aufbau

Der Aufbau der Kommunikation richtet sich bei dem jeweiligen Gedanken- und Argumentationsstrang nach dem Grundschema:

  • Behauptung,
  • Begründung für die Behauptung (mit Belegen und Beweisen),
  • mögliche Gegenargumente,
  • Synthese (Urteil),
  • Überleitung zum nächsten Thema.

Diese Grundschema kann natürlich variiert werden, wenn dies sachlich geboten erscheint.

Redundanzfrei

Die Kommunikation vermeidet Redundanzen dadurch, dass Aussagen zu einem jeweiligen Thema an einer Stelle gesammelt werden, bzw. bei Mehrfachverwendung auf die jeweilige Stelle im Text verwiesen wird.