Bundesinstitut für Risikobewertung

Übersicht "Fragen und Antworten zu Uran in Mineralwasser"

Gibt es gesetzlich verbindliche Höchstgehalte für Uran in Trink- oder Mineralwasser?

Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gibt es bislang einen gesetzlich verbindlichen Höchstgehalt für Uran in Trinkwasser. Das gilt mit einer Ausnahme auch für Mineral-, Quell- und Tafelwasser: Werden diese Wässer vom Hersteller als geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt, dürfen sie nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Das BfR hatte 2006 Uran in Mineralwasser, das für die Säuglingsernährung bestimmt ist, bewertet und diesen Höchstgehalt empfohlen. Mittlerweile ist der Höchstgehalt in die Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser aufgenommen worden.

Bei seiner Bewertung hat sich das BfR an den internationalen Trinkwasser-Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert. Darin ist ein Richtwert für Uran von 15 Mikrogramm pro Liter angegeben. Mögliche besondere Expositionen von Verbrauchern berücksichtigt dieser Wert nicht. Die einzelnen Staaten können ihn deshalb noch an die jeweiligen Bedingungen im Land, wie zum Beispiel die dort vorliegenden Bodenverhältnisse oder spezifische Verzehrsgewohnheiten, anpassen.

In Deutschland empfiehlt das für die Bewertung der Trinkwasserqualität zuständige Umweltbundesamt für Trinkwasser die Einhaltung eines Leitwertes von 10 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser.

27958, 27959, 27963, 27962, 27960, 27957, 27965, 27961, 27964

  Letzte Änderung am 28.03.2024