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Sonstige Biozid-Produkte

Sonstige Biozid-Produkte gehören zur Hauptgruppe 4 der Biozid-Produkte (Anhang V der Richtlinie 98/8/EG) und sind Produkte

  • zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln gegen Schadorganismen
  • Antifouling-Produkte, die zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen an Wasserfahrzeugen und anderen im Wasser eingesetzten Bauten verwendet werden
  • Flüssigkeiten zur Einbalsamierung und Taxidermie
  • Produkte gegen sonstige Wirbeltiere.

Produktarten in der Hauptgruppe 4 „sonstige Biozide“ der Biozid-Produkte

In dieser Hauptgruppe sind folgende Produkttypen vertreten:

Produktart 20: Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel
Produktart 21:
Antifouling-Produkte
Produktart 22:
Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
Produktart 23:
Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

 Das gesetzliche Zulassungsverfahren für diese Produktarten wird gemäß dem nationalen Zulassungsverfahren von Biozid-Produkten erfolgen. Dieses Verfahren befindet sich gegenwärtig noch im Aufbau.

Die ersten Zulassungsanträge werden ab ca. 2011 im BfR zu bearbeiten sein.

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