Sie befinden sich hier:
Startseite
Chemikaliensicherheit
Transport gefährlicher Güter
Schutz von Lebensmitteln
Schutz von Lebensmitteln beim Seetransport von gefährlichen Gütern
Beim Transport von Lebens- oder Futtermitteln kann es zu Verunreinigungen kommen,
- wenn sie in nicht ausreichend gesäuberte (kontaminierte) Behälter geladen werden,
- wenn sie nicht ausreichend dicht verpackt neben anderen unzureichend verpackten anderen Gütern oder auf Grund von Beschädigungen leckenden gefährlichen Güter befördert werden.
Daher sollten Lebens- oder Futtermittel unter anderem getrennt von gefährlichen Gütern befördert werden.
Sehr allgemein gehaltene Vorschriften gelten seitens der Europäischen Gemeinschaft. Die Hygieneregeln sind in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 183/2005 verankert. Beide nehmen auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit Bezug. Die Einhaltung und Überprüfung der Anforderungen des Lebensmittelrechts liegt gemäß Artikel 17 (1) dieser Verordnung bei den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen.