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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel

Wie entstehen Rückstände?

Auch wenn Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig angewendet werden, können Rückstände auf Erntegütern verbleiben. Als Pflanzenschutzmittelrückstände werden Reste von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten bezeichnet, die auf bzw. in einem Lebens- oder Futtermittel zurückbleiben. Abbauprodukte können im pflanzlichen Stoffwechsel gebildet werden oder z. B. durch Wärme, Feuchtigkeit oder Sonnenlicht entstehen. Pflanzenschutzmittel werden zu unterschiedlichen Zeiten während der Vegetationsperiode oder während der Lagerung eingesetzt. Ihre Wirkstoffe werden unterschiedlich rasch abgebaut. Insbesondere dann, wenn sie kurz vor oder sogar nach der Ernte eingesetzt werden oder wenn ihre Wirkstoffe langlebig sind, muss mit Rückständen gerechnet werden. Für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden Höchstgehalte in Lebensmitteln festgesetzt.

Aufgaben des BfR bei der Bewertung von Rückständen

Das BfR bewertet, ob Rückstände in oder auf Lebensmitteln, die aus Pflanzenschutzmittel-Anwendungen resultieren, ein Risiko für Verbraucher darstellen. Rückstände in Lebensmitteln müssen so gering sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme mittlerer Lebensmittelmengen noch bei einmaligem Verzehr großer Mengen schädigen können.

Für jede einzelne Pflanzenschutzmittel-Anwendung prüft das BfR bereits vor der Zulassung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist (siehe Risikobewertung). Das BfR bewertet auch das Risiko nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gefunden wurden.

Zur Bewertung der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln müssen dem BfR genügend Informationen vorliegen, um die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Aus welchen Komponenten besteht der Rückstand?
  • Welche toxikologischen Eigenschaften haben diese Komponenten?
  • Verändert sich der Rückstand bei der Verarbeitung eines Lebensmittels?
  • Wie hoch ist der Rückstand im Lebensmittel?
  • Welche Menge des betreffenden Lebensmittels wird verzehrt?

Rückstandshöchstgehalte

Ein Rückstandshöchstgehalt, früher auch Rückstandshöchst„menge“ genannt, gibt den maximal zulässigen Rückstand eines Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs in oder auf einem Lebens- oder Futtermittel an.

Bevor ein neuer Höchstgehalt festgesetzt werden kann, muss sichergestellt sein, dass seine Einhaltung auch überwacht werden kann. Dazu müssen die Rückstände analytisch bestimmbar sein, nach Möglichkeit mit einem schnellen und einfachen analytischen Routineverfahren. Rückstandshöchstgehalte werden grundsätzlich so niedrig festgesetzt, dass Verbraucher durch Rückstände in Höhe des Höchstgehaltes nicht gefährdet werden. Höchstgehalte werden auch nie höher festgesetzt als es bei Befolgung der Regeln der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ erforderlich ist. Damit wird dem Minimierungsgebot für den Einsatz von Pflanzen­schutzmitteln Rechnung getragen.

Die Grundlage der Höchstgehaltsfestsetzung bilden Rückstandsversuche, die entsprechend der beantragten und zur Bekämpfung des Schaderregers erforderlichen Anwendung eines Pflanzenschutzmittels durchgeführt werden. Die Versuche sind unter kontrollierten Bedingungen so angelegt, dass die kritischste zulässige Anwendung geprüft wird: die höchste zulässige Applikationsmenge, die höchste zulässige Zahl von Applikationen, der späteste zulässige Anwendungszeitpunkt sowie die kürzeste Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte. Aus den Versuchsergebnissen wird abgeleitet, welcher (unvermeidliche) Rückstand im Erntegut verbleibt und - wenn keine Hinweise auf ein Verbraucherrisiko bestehen - wird ein entsprechender Höchstgehalt vorgeschlagen. Das BfR wirkt an der Festsetzung, Überprüfung und Änderung von Rückstandshöchstgehalten mit. Seit dem 01. September 2008 gelten in allen EU-Staaten dieselben Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebensmitteln. Sie wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und den entsprechenden Folgeverordnungen in Kraft gesetzt. Es ist vorgesehen, zukünftig auch Höchstgehalte für Futtermittel im Rahmen dieser Verordnung festzusetzen.

Rückstandshöchstgehalte dienen als verbindliche Handelsstandards zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Lebens- und Futtermittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Rückstandshöchstgehalte einhalten. Wer gewerblich Lebensmittel an Verbraucher abgibt ist verpflichtet, die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte in den Lebensmitteln zu garantieren. Handelsunternehmen führen in der Regel selbst interne Qualitätskontrollen durch. Die amtlichen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen, ob die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Rückstandshöchstgehalte eingehalten werden.

Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln

Moderne Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zeichnen sich durch eine sehr gezielte Wirkung auf bestimmte Schaderreger aus, während Stoffe früherer Generationen breiter wirken und damit auch nebenwirkungsreicher sind. Für Mensch und Umwelt ist die gezielte Wirkung von Vorteil. Eine Folge ist aber, dass je nach Befallssituation mehr und unterschiedliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden müssen, von denen Rückstände im Erntegut verbleiben können.

Ein Wechsel von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen ist auch geboten, um Resistenzbildungen vorzubeugen, da sonst auf Dauer manche Schaderreger gar nicht mehr bekämpft werden können. Mehrfachrückstände treten somit häufig als Resultat sachgerechter und bedarfsorientierter Pflanzenschutzmittel-Anwendungen auf und sind nicht immer vermeidbar. Mit den heute sehr empfindlichen Analysemethoden können auch sehr geringe Mengen an Rückständen identifiziert werden.

Additive oder synergistische Wirkungen sind vorwiegend nur von solchen Stoffen zu erwarten, die in ähnlicher Weise auf den Organismus wirken. Häufig gehören die gleichzeitig in einem Lebensmittel enthaltenen Wirkstoffe aber unterschiedlichen Stoffgruppen mit sehr unterschiedlichen toxikologischen Wirkungsweisen an. Hinzu kommt, dass die einzelnen Stoffe normalerweise in sehr geringen Konzentrationen auftreten. Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten wird für alle Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe experimentell eine Dosis ermittelt, unterhalb derer keine toxische Wirkung mehr nachweisbar ist. Damit lässt sich der Dosisbereich, in dem diese Stoffe ohne gesundheitsschädliche Wirkung sind, auch dann abschätzen, wenn mehrere Stoffe gleichzeitig im Lebensmittel enthalten sind. Rückstandshöchstgehalte entsprechen normalerweise Konzentrationen, die noch um mehr als einen Sicherheitsfaktor von 100 unter der Dosis ohne toxische Wirkung liegen. Sofern die zulässigen Höchstgehalte für die einzelnen Wirkstoffe nicht überschritten werden, kann somit praktisch ausgeschlossen werden, dass additive oder synergistische Wirkungen von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher führen.

Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Futtermitteln

Landwirtschaftliche Nutzpflanzen werden in Teilen (z. B. Getreidestroh) oder vollständig (z. B. Futterrüben) an Tiere verfüttert. Wurden diese Pflanzen zuvor mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, können im Futter Pflanzenschutzmittel-Rückstände auftreten.

Die Rückstände in Futtermitteln sollen so gering gehalten werden, dass sie weder die Gesundheit noch die Ertragsleistung der Tiere beeinträchtigen. Sie sollen auch nicht zu Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft in einer Höhe führen, dass Verbraucher dadurch gefährdet werden.

Das BfR prüft noch vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, ob und in welcher Höhe nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Rückstände in Futtermitteln auftreten können, ob diese auf Lebensmittel wie Milch, Innereien, Fett, Fleisch, Eier oder Honig übergehen können und ob daraus ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher resultieren kann. Aus Studien, in denen die Pflanzenschutzmittel unter Realbedingungen angewendet wurden, wird die Konzentration des Rückstands im Futtermittel bestimmt. Weiterhin wird aus Metabolismus- und Fütterungsstudien am landwirtschaftlichen Nutztier abgeleitet, ob und in welcher Höhe Rückstände in tierischen Produkten auftreten.

Ist das Vorkommen von Rückständen nicht auszuschließen, werden Rückstandshöchstgehalte für die jeweiligen tierischen Lebensmittel festgesetzt. Solche Höchstgehalte dürfen weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für Verbraucher darstellen.

Zukünftig werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auch Rückstandshöchstgehalte spezifisch für Futtermittel festgesetzt. Der Anhang I der Verordnung, der regelt, für welche Produkte Höchstgehalte festzusetzen sind, befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird u. a. um die Gruppe der Futtermittel erweitert.

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Information

 (2 Dokumente)
Datum Titel Größe
12.06.2008
Information Nr. 031/2008 des BfR
Einheitliches, europäisches Konzept für die gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen bei Pflanzenschutzmitteln 49.4 KB
PDF-Datei
02.05.2005
Information Nr. 016/2005 des BfR
BfR entwickelt neues Verzehrsmodell für Kinder 107.5 KB
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Publikationen - BfR-Wissenschaft

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
27.07.2011
BfR-Wissenschaft 02/2011
Pesticide Residues in Food 582.6 KB
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Fragen und Antworten

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
29.11.2010
Aktualisierte FAQ des BfR
Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen 74.0 KB
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Positionspapiere

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
12.03.2007
Positionspapier
Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln 200.0 KB
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