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Risikobewertungen des BfR von nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Die Lebensmittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Diese kontrollieren somit die Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Die erhobenen Daten werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesammelt, verwaltet und veröffentlicht.

Werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln gefunden, die die geltenden Höchstgehalte überschreiten, dürfen diese Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.

Überschreiten die Rückstände darüber hinaus auch die toxikologischen Grenzwerte, insbesondere die Akute Referenzdosis (ARfD), so muss umgehend darüber entschieden werden, ob Verbraucher in Gefahr sind und ob eine Rückrufaktion oder eine Meldung im Europäischen Schnellwarnsystem (sogenanntes Rapid Alert System, RASFF) erforderlich ist. In diesen Fällen wird häufig das BfR aufgefordert, das konkrete gesundheitliche Risiko für Verbraucher zu bewerten, das von diesen belasteten Lebensmitteln ausgeht.

BfR-Stellungnahmen zu Rückständen, die bei Lebensmitteluntersuchungen aufgefallen sind, können von dieser Seite heruntergeladen werden.

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Information

 (1)
Datum Titel Größe
02.08.2010
Information Nr. 036/2010 des BfR
Abschätzung der Verbraucherexposition durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren 143.5 KB
PDF-Datei

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Sonstige Dokumente

 (1)
Datum Titel Größe
08.02.2008
Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 006/2008 des BfR
Keine Gesundheitsgefahr durch Nikotinspuren im Hühnerei 81.0 KB
PDF-Datei

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Presseinformationen

 (2)
Datum Titel Schlagworte
02.08.2010
11/2010
Verbraucher sind durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren nicht gefährdet Lebensmittelsicherheit, Pestizide, Pflanzenschutzmittel
26.07.2005
25/2005
Pestizide in Johannis- und Stachelbeeren Pestizide

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