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Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln
Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass bei sachgemäßer Anwendung der Schutz der Gesundheit aller Personen gewährleistet ist, die mit dem Mittel oder dessen Rückständen in Kontakt kommen können. Dies wird vom BfR geprüft und bewertet.
Menschen können auf verschiedene Weise in Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln kommen:
- Anwender selbst können während der Anwendung über die Haut oder durch Einatmen Pflanzenschutzmittel oder deren Bestandteile aufnehmen, ebenso Arbeiter, die auf der behandelten Fläche Nachfolgearbeiten durchführen.
- Personen, die während der Anwendung zufällig in der Nähe sind (z. B. Spaziergänger) oder Anwohner, die in der Nähe der behandelten Flächen wohnen oder arbeiten, können über die Haut oder durch Einatmen Pflanzenschutzmittel oder deren Bestandteile aufnehmen, im Falle von kleinen Kindern ist auch die Aufnahme über den Mund zu berücksichtigen.
- Verbraucher können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln über die Nahrung aufnehmen.
Das BfR ermittelt bei seiner Expositionsabschätzung für jeden dieser denkbaren Aufnahmewege vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels die maximal erwartete Aufnahmemenge. Dabei werden die vorgesehenen Anwendungsbedingungen und vorliegenden Daten zu den Verzehrsgewohnheiten von Kindern und Erwachsenen berücksichtigt.
Die Exposition wird mit der schädlichen Wirkung („Toxizität“) des Mittels bzw. der darin enthaltenen Wirkstoffe und sonstigen Inhaltsstoffe verglichen. Als Maß für die Schädlichkeit dienen die aus einer Vielzahl toxikologischer Studien abgeleiteten Grenzwerte. Nur wenn die Exposition geringer ist als die Menge, die dem jeweiligen toxikologischen Grenzwert entspricht, kann ein Risiko ausgeschlossen werden.
Die Risikobewertung erfolgt - ebenso wie die Expositionsabschätzung - einerseits für Verbraucher, andererseits für die Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen oder in Kontakt kommen (Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner).
Bewertung des Risikos für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner durch Pflanzenschutzmittel
Das BfR bewertet, ob Pflanzenschutzmittel bei sachgerechter Anwendung ein gesundheitliches Risiko für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende oder Anwohner darstellen. Nur wenn ein entsprechendes Risiko - ggf. unter Erteilung von Auflagen - ausgeschlossen werden kann, stimmt das BfR einer Zulassung des Pflanzenschutzmittels zu.
Expositionsabschätzung
Das BfR führt die Expositionsabschätzung anhand von Modellen mit zunächst sehr konservativen Annahmen durch.
Dabei wird die Exposition für Anwender von Pflanzenschutzmitteln (i. d. R. Landwirte, aber auch Mitarbeiter im Gartenbau oder nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich) basierend auf dem sogenannten „Deutschen Modell“ ermittelt (Lundehn et al., 1992). Das für die Ermittlung der Exposition von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten verwendete Modell wurde von Krebs et al. (2000) publiziert. Bei der Expositionsabschätzung für berufliche Anwender kann ggf. berücksichtigt werden, dass der Kontakt mit den Pflanzenschutzmitteln, z. B. durch spezielle Arbeitsschutzkleidung, reduziert wird. Weitere Maßnahmen, wie etwa die Verwendung von anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln, Köderboxen, kindersicheren Verschlüssen oder wasserlöslichen Beuteln, sind auch zum Schutz von nicht-beruflichen Anwendern bzw. der Allgemeinheit geeignet.
Die Leitlinien zur Berechnung der Exposition für Nebenstehende und Anwohner wurden von Martin et al. (2008) veröffentlicht. Dabei werden insbesondere Kinder berücksichtigt, da sie sich speziell in den ersten Lebensjahren in ihrem Verhalten deutlich von Erwachsenen unterscheiden. Kleinkinder stecken oft die Finger in den Mund oder verschlucken möglicherweise Gegenstände (z. B. Sand, Pflanzenteile). Ist eine mögliche Gefährdung unbeteiligter Personen beim Ausbringen der Präparate aufgrund dieser Abschätzungen nicht auszuschließen, sind entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz spezieller, abdriftmindernder Geräte, erforderlich.
Falls die ermittelte Exposition die entsprechenden Grenzwerte nicht überschreitet, sind weitere Betrachtungen nicht erforderlich. Andernfalls wird die Exposition unter Verwendung spezifischer Parameter realistischer und genauer abgeschätzt. Bei Bedarf kann die Expositionsabschätzung unter Verwendung gemessener Daten, die unter den konkreten Anwendungsbedingungen erhoben wurden, präzisiert werden.
Risikobewertung
Die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos basiert auf der toxikologischen Bewertung des Pflanzenschutzmittels und den oben beschriebenen Expositionsabschätzungen. Das Risiko, auch von wiederholten Belastungen, ist dann vertretbar, wenn die maximal zu erwartende Exposition unter dem entsprechenden toxikologischen Grenzwert (AOEL) liegt.
Im Ergebnis der Risikobewertung empfiehlt das BfR falls erforderlich:
- die Vergabe von standardisierten Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen (d. h. die Einstufung und Kennzeichnung des Pflanzenschutzmittels),
- die Erteilung von Anwendungsbeschränkungen, persönliche Schutzmaßnahmen oder weitere Auflagen für den sicheren Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel.
Referenzen
Die oben zitierte Literatur finden Sie in:
- Lundehn et al., Uniform Principles for Safeguarding the Health of Applicators of Plant Protection Products (Uniform Principles for Operator Protection); Mitteilungen aus der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Berlin-Dahlem, no. 277, 1992
- Krebs. B.; Maasfeld, W.; Schrader, J.; Wolf, R.; Hoernicke, E.; Nolting, H. G.; Backhaus, G. F.; Westphal, D. (2000); Uniform Principles for safeguarding the health of workers re-entering crop-growing areas after application of plant protection products, Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd., 52, S. 5 – 9, ISSN 0027-7479, Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart
- Martin, S.; Westphal, D.; Erdtmann-Vourliotis, M.; Dechet, F.; Schulze-Rosario, C.; Stauber, F.; Wicke, H. and Chester, G. (2008); Guidance for Exposure and Risk Evaluation for Bystanders and Residents exposed to Plant Protection Products during and after Application, Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 2008, Volume 3, Number 3, Pages 272-281
Stellungnahmen
(15 Dokumente)Information
(5 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
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05.03.2010 Information Nr. 014/2010 des BfR |
Variabilitätsfaktoren für die Abschätzung der Kurzzeitexposition von Verbrauchern gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen |
131.9 KB
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10.07.2009 Information Nr. 029/2009 des BfR |
Hilfsmittel zur Bewertung des Verbraucherrisikos durch Pflanzenschutzmittel |
37.9 KB
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10.06.2009 Information Nr. 022/2009 des BfR |
Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen |
28.3 KB
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12.06.2008 Information Nr. 031/2008 des BfR |
Einheitliches, europäisches Konzept für die gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen bei Pflanzenschutzmitteln |
49.4 KB
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02.05.2005 Information Nr. 016/2005 des BfR |
BfR entwickelt neues Verzehrsmodell für Kinder |
107.5 KB
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Fragen und Antworten
(1 Dokument)| Datum | Titel | Größe |
|---|---|---|
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29.11.2010 Aktualisierte FAQ des BfR |
Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen |
74.0 KB
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Positionspapiere
(1 Dokument)| Datum | Titel | Größe |
|---|---|---|
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12.03.2007 Positionspapier |
Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln |
200.0 KB
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