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Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln

Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass bei sachgemäßer Anwendung der Schutz der Gesundheit aller Personen gewährleistet ist, die mit dem Mittel oder dessen Rückständen in Kontakt kommen können. Dies wird vom BfR geprüft und bewertet.

Menschen können auf verschiedene Weise in Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln kommen:

  • Anwender selbst können während der Anwendung über die Haut oder durch Einatmen Pflanzenschutzmittel oder deren Bestandteile aufnehmen, ebenso Arbeiter, die auf der behandelten Fläche Nachfolgearbeiten durchführen.
  • Personen, die während der Anwendung zufällig in der Nähe sind (z. B. Spaziergänger) oder Anwohner, die in der Nähe der behandelten Flächen wohnen oder arbeiten, können über die Haut oder durch Einatmen Pflanzenschutzmittel oder deren Bestandteile aufnehmen, im Falle von kleinen Kindern ist auch die Aufnahme über den Mund zu berücksichtigen.
  • Verbraucher können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln über die Nahrung aufnehmen.

Das BfR ermittelt bei seiner Expositionsabschätzung für jeden dieser denkbaren Aufnahmewege vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels die maximal erwartete Aufnahmemenge. Dabei werden die vorgesehenen Anwendungsbedingungen und vorliegenden Daten zu den Verzehrsgewohnheiten von Kindern und Erwachsenen berücksichtigt.

Die Exposition wird mit der schädlichen Wirkung („Toxizität“) des Mittels bzw. der darin enthaltenen Wirkstoffe und sonstigen Inhaltsstoffe verglichen. Als Maß für die Schädlichkeit dienen die aus einer Vielzahl toxikologischer Studien abgeleiteten Grenzwerte. Nur wenn die Exposition geringer ist als die Menge, die dem jeweiligen toxikologischen Grenzwert entspricht, kann ein Risiko ausgeschlossen werden.

Die Risikobewertung erfolgt - ebenso wie die Expositionsabschätzung - einerseits für Verbraucher, andererseits für die Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen oder in Kontakt kommen (Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner).


Bewertung des Risikos für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner durch Pflanzenschutzmittel

Das BfR bewertet, ob Pflanzenschutzmittel bei sachgerechter Anwendung ein gesundheitliches Risiko für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende oder Anwohner darstellen. Nur wenn ein entsprechendes Risiko - ggf. unter Erteilung von Auflagen - ausgeschlossen werden kann, stimmt das BfR einer Zulassung des Pflanzenschutzmittels zu.

Expositionsabschätzung

Das BfR führt die Expositionsabschätzung anhand von Modellen mit zunächst sehr konservativen Annahmen durch.

Dabei wird die Exposition für Anwender von Pflanzenschutzmitteln (i. d. R. Landwirte, aber auch Mitarbeiter im Gartenbau oder nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich) basierend auf dem sogenannten „Deutschen Modell“ ermittelt (Lundehn et al., 1992). Das für die Ermittlung der Exposition von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten verwendete Modell wurde von Krebs et al. (2000) publiziert. Bei der Expositionsabschätzung für berufliche Anwender kann ggf. berücksichtigt werden, dass der Kontakt mit den Pflanzenschutzmitteln, z. B. durch spezielle Arbeitsschutzkleidung, reduziert wird. Weitere Maßnahmen, wie etwa die Verwendung von anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln, Köderboxen, kindersicheren Verschlüssen oder wasserlöslichen Beuteln, sind auch zum Schutz von nicht-beruflichen Anwendern bzw. der Allgemeinheit geeignet.

Die Leitlinien zur Berechnung der Exposition für Nebenstehende und Anwohner wurden von Martin et al. (2008) veröffentlicht. Dabei werden insbesondere Kinder berücksichtigt, da sie sich speziell in den ersten Lebensjahren in ihrem Verhalten deutlich von Erwachsenen unterscheiden. Kleinkinder stecken oft die Finger in den Mund oder verschlucken möglicherweise Gegenstände (z. B. Sand, Pflanzenteile). Ist eine mögliche Gefährdung unbeteiligter Personen beim Ausbringen der Präparate aufgrund dieser Abschätzungen nicht auszuschließen, sind entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz spezieller, abdriftmindernder Geräte, erforderlich.

Falls die ermittelte Exposition die entsprechenden Grenzwerte nicht überschreitet, sind weitere Betrachtungen nicht erforderlich. Andernfalls wird die Exposition unter Verwendung spezifischer Parameter realistischer und genauer abgeschätzt. Bei Bedarf kann die Expositionsabschätzung unter Verwendung gemessener Daten, die unter den konkreten Anwendungsbedingungen erhoben wurden, präzisiert werden.

Risikobewertung

Die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos basiert auf der toxikologischen Bewertung des Pflanzenschutzmittels und den oben beschriebenen Expositionsabschätzungen. Das Risiko, auch von wiederholten Belastungen, ist dann vertretbar, wenn die maximal zu erwartende Exposition unter dem entsprechenden toxikologischen Grenzwert (AOEL) liegt.

Im Ergebnis der Risikobewertung empfiehlt das BfR falls erforderlich:

  • die Vergabe von standardisierten Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen (d. h. die Einstufung und Kennzeichnung des Pflanzenschutz­mittels),
  • die Erteilung von Anwendungsbeschränkungen, persönliche Schutzmaßnahmen oder weitere Auflagen für den sicheren Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel.

Referenzen

Die oben zitierte Literatur finden Sie in:

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Bewertung des Risikos für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner

Das BfR bewertet, ob Pflanzenschutzmittel bei sachgerechter Anwendung ein gesundheitliches Risiko für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende oder Anwohner darstellen. Nur wenn ein entsprechendes...

Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Toxikologische Studien und Grenzwerte

Chemische Stoffe können in Abhängigkeit von der Dosis, der Dauer und dem Zeitpunkt der Exposition ganz unterschiedliche Schädigungen beim Menschen verursachen. Deshalb werden viele...

Pflanzenschutzmittel

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist es unerlässlich, dass das Präparat bei sachgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch...

Anwendungssicherheit

In der Fachgruppe wird die Sicherheit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten bewertet, um den Schutz der Gesundheit von Anwendern und von unbeteiligten Dritten (d.h. von weiteren...

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Alle Stoffe, die in der EU verwendet werden und nachgewiesene gefährliche Eigenschaften haben, müssen eingestuft werden. Die daraus resultierende Kennzeichnung auf der Verpackung eines...

EU-Wirkstoffprüfung

Im Rahmen der Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf EU-Ebene prüfen die Mitgliedsstaaten, ob Wirkstoffe grundsätzlich zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln geeignet sind. Die...

BfR fordert erneut weitere Informationen zur Fütterungsstudie mit gentechnisch verändertem Mais an - Daten der Séralini-Studie liegen derzeit nicht umfänglich vor

In der Fachzeitschrift Food and Chemical Toxicology wurde am 19. September 2012 ein Artikel von Séralini et al. über eine 2-jährige Fütterungsstudie an Ratten...

Stellungnahmen

 (15 Dokumente)
Datum Titel Größe
06.12.2012
Stellungnahme Nr. 042/2012 des BfR
Assoziation zwischen der Parkinson-Krankheit und Rotenon 30.9 KB
PDF-Datei
01.10.2012
Stellungnahme Nr. 037/2012 des BfR
Veröffentlichung von Seralini et al. zu einer Fütterungsstudie an Ratten mit gentechnischverändertem Mais NK603 sowie einer glyphosathaltigen Formulierung 61.9 KB
PDF-Datei
14.08.2012
Stellungnahme Nr. 033/2012 des BfR
Hat Glyphosat möglicherweise schädliche Auswirkungen auf die Darmflora von Mensch und Tier? 40.6 KB
PDF-Datei
05.06.2012
Stellungnahme Nr. 022/2012 des BfR
Chlorpyrifos: Antwort des BfR auf einen offenen Brief des Pestizid-Aktions-Netzwerks PAN 43.6 KB
PDF-Datei
01.06.2012
Stellungnahme Nr. 026/2012 des BfR
Überprüfung der toxikologischen Referenzwerte (ARfD, ADI) für Chlorpyrifos 90.2 KB
PDF-Datei
16.05.2012
Stellungnahme Nr. 021/2012 des BfR
Auswirkung geringer pränataler Chlorpyrifos-Dosen auf die Gehirnentwicklung bei Kindern wissenschaftlich fragwürdig 86.2 KB
PDF-Datei
07.07.2011
Stellungnahme Nr. 035/2011 des BfR
Neue Daten zu gesundheitlichen Aspekten von Glyphosat? Eine aktuelle, vorläufige Facheinschätzung des BfR (in Englisch) 55.8 KB
PDF-Datei
30.06.2010
Stellungnahme Nr. 008/2011 des BfR
Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken von Pestizidrückständen auf Schnittblumen 46.8 KB
PDF-Datei
28.02.2009
Stellungnahme 009/2009 des BfR vom
Nikotin in getrockneten Steinpilzen: Ursache der Belastung muss geklärt werden 107.3 KB
PDF-Datei
29.01.2009
Stellungnahme der „BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände“
Veröffentlichungen über unsichere Höchstmengen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln 60.2 KB
PDF-Datei
26.11.2008
Stellungnahme Nr. 044/2008 des BfR
Keine akute Gesundheitsgefährdung durch Rückstände von Pestiziden in Trauben 58.6 KB
PDF-Datei
26.09.2008
Stellungnahme Nr. 040/2008 des BfR
Greenpeace-Bericht „Die unsicheren Pestizidhöchstmengen in der EU“ enthält keine belastbaren Aussagen über mögliche Gesundheitsrisiken von Verbrauchern 134.9 KB
PDF-Datei
07.05.2008
Stellungnahme Nr. 021/2008 des BfR
Keine akute Gesundheitsgefährdung durch Formetanat in Erdbeeren 54.3 KB
PDF-Datei
27.03.2008
Stellungnahme Nr. 012/2008 des BfR
Analysenergebnisse von PAN Europe: BfR sieht keine gesundheitlichen Risiken durch die nachgewiesenen Pestizid-Rückstände in Wein 57.1 KB
PDF-Datei
09.10.2007
Stellungnahme Nr. 041/2007 des BfR
BfR hält die Aufnahme von Organophosphatverbindungen über Fruchtsaft für unwahrscheinlich 157.9 KB
PDF-Datei

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Fragen und Antworten

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
29.11.2010
Aktualisierte FAQ des BfR
Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen 74.0 KB
PDF-Datei

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Positionspapiere

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
12.03.2007
Positionspapier
Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln 200.0 KB
PDF-Datei

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