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Risikobewertung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Ein Rückstandshöchstgehalt, früher auch Rückstandshöchst„menge “ genannt, gibt die maximal zulässige Konzentration eines Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs in oder auf einem Lebens- oder Futtermittel an.

Rückstandshöchstgehalte werden grundsätzlich so niedrig festgesetzt, dass Verbraucher durch diese Rückstände nicht gefährdet werden. Sie sollen aber auch nicht höher festgesetzt werden, als es bei Befolgung der Regeln der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ erforderlich ist. Damit wird dem Minimierungsgebot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Rechnung getragen.

Rückstandshöchstgehalte dienen als verbindliche Handelsstandards zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs. Lebens- und Futtermittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Rückstandshöchstgehalte einhalten. Die Wirtschaft ist verpflichtet, die Einhaltung der Höchstgehalte zu garantieren. Die amtlichen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen, ob die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Rückstandshöchstgehalte eingehalten werden.

Seit dem 01. September 2008 gelten in allen EU-Staaten dieselben Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebensmitteln. Sie wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und den entsprechenden Folgeverordnungen in Kraft gesetzt. Es ist vorgesehen, zukünftig auch Höchstgehalte für Futtermittel im Rahmen dieser Verordnung festzusetzen.

Das BfR wirkt an der Festsetzung, Überprüfung und Änderung von Rückstandshöchstgehalten mit.

Toxikologische Bewertung des BfR von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Das BfR bewertet, ob Rückstände in oder auf Lebensmitteln, die aus Pflanzenschutzmittel-Anwendungen resultieren, ein Risiko für Verbraucher darstellen. Rückstände in Lebensmitteln müssen so gering sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme mittlerer Lebensmittelmengen noch bei einmaligem Verzehr großer Mengen schädigen können.

Für jede einzelne Pflanzenschutzmittel-Anwendung prüft das BfR bereits vor der Zulassung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Das BfR bewertet auch das Risiko nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gefunden wurden.

Wie entstehen Rückstände?

Auch wenn Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig angewendet werden, können Rückstände auf dem Erntegut verbleiben. Als Pflanzenschutzmittelrückstände werden Reste von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten bezeichnet, die auf bzw. in einem Lebensmittel zurückbleiben. Abbauprodukte können im pflanzlichen Stoffwechsel gebildet werden oder z.B. durch Wärme, Feuchtigkeit oder Sonnenlicht entstehen. Pflanzenschutzmittel werden zu unterschiedlichen Zeiten während der Vegetationsperiode oder während der Lagerung eingesetzt. Ihre Wirkstoffe werden unterschiedlich rasch abgebaut. Insbesondere dann, wenn sie kurz vor oder sogar nach der Ernte eingesetzt werden oder wenn ihre Wirkstoffe langlebig sind, muss mit Rückständen gerechnet werden. Diese sind bis zur Höhe der gesetzlich festgesetzten Rückstandshöchstgehalte zulässig.

Expositionsabschätzung

Aus der Konzentration des Rückstands im Lebensmittel und der verzehrten Menge des Lebensmittels errechnet sich die Menge, die ein Verbraucher mit der Nahrung aufnimmt („Exposition“).

Die zu erwartende Konzentration des Rückstands wird bereits vor der Zulassung des Pflanzenschutzmittels in Studien ermittelt, in denen das Mittel unter Realbedingungen angewendet wurde. Sobald ein Mittel zugelassen ist, werden zusätzlich Informationen über tatsächlich auftretende Rückstände in Lebensmitteln erhoben.

Neben der Höhe des Rückstands werden bei der Bewertung auch Einflüsse einer Verarbeitung des Lebensmittels auf den Rückstand berücksichtigt. Die derzeit genutzten Verzehrsmengen der Lebensmittel wurden an deutschen Kindern im Alter von zwei bis unter fünf Jahren erhoben. Diese Bevölkerungsgruppe ist wegen der vergleichsweise hohen Nahrungsaufnahme im Verhältnis zum geringen Körpergewicht besonders empfindlich und steht stellvertretend für die Gesamtbevölkerung. In Bewertungen auf europäischer Ebene werden weitere Verzehrsdaten aus anderen Ländern und für andere Bevölkerungsgruppen einbezogen. Die Verzehrsdaten und weitere für die Bewertung nützliche Informationen können unter Arbeitsmittel zur Bewertung des Verbraucherrisikos durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln abgerufen werden.

Gesundheitliche Risikobewertung

Zur Bewertung der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln müssen dem BfR genügend Informationen vorliegen, um die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Aus welchen Komponenten besteht der Rückstand?
  • Welche toxikologischen Eigenschaften haben diese Komponenten?
  • Verändert sich der Rückstand bei der Verarbeitung eines Lebensmittels?
  • Wie hoch ist der Rückstand im Lebensmittel?

Das BfR bewertet das Risiko für Verbraucher, indem die Menge des Rückstands, den Verbraucher mit der Nahrung aufnehmen (Exposition), mit dessen Toxizität verglichen wird.

Zur Bewertung der lebenslangen Belastung wird die Exposition aus einer mittleren Lebensmittelmenge und einem mittleren Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ADI verglichen. Zur Bewertung einer einmaligen Belastung wird die Exposition aus einer hohen Lebensmittelmenge und dem höchsten zu erwartenden bzw. gemessenen Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ARfD verglichen. Bei der Festsetzung von toxikologischen Grenzwerten orientiert sich das BfR an internationalen Standards.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung

Quartett 3C

  Schaden uns Tierarzneimittelrückstände in Fleisch? Da auch bei Lebensmittel liefernden Tieren wie Kuh, Schwein, Huhn, etc. bei Krankheit oder zur Vorbeugung von Krankheiten...

Risikobewertungen des BfR von nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Die Lebensmittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Diese kontrollieren somit die Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Die erhobenen Daten werden vom...

Arbeitsmittel zur Bewertung des Verbraucherrisikos durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln

Für Experten aus Überwachungsbehörden, Qualitätskontrolllaboren, Beratungsdiensten oder dem Risikomanagement ist es oft schwierig zu beurteilen, ob ein Pflanzenschutzmittel-Rückstand in einer Lebensmittelprobe ein akutes oder chronisches Risiko für Verbraucher darstellt. Das BfR hat deswegen Arbeitsmittel erarbeitet, die eine Beurteilung erleichten.

Stellungnahmen

 (2 Dokumente)
Datum Titel Größe
29.01.2009
Stellungnahme der „BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände“
Veröffentlichungen über unsichere Höchstmengen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln 60.2 KB
PDF-Datei
26.09.2008
Stellungnahme Nr. 040/2008 des BfR
Greenpeace-Bericht „Die unsicheren Pestizidhöchstmengen in der EU“ enthält keine belastbaren Aussagen über mögliche Gesundheitsrisiken von Verbrauchern 134.9 KB
PDF-Datei

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Information

 (2 Dokumente)
Datum Titel Größe
12.06.2008
Information Nr. 031/2008 des BfR
Einheitliches, europäisches Konzept für die gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen bei Pflanzenschutzmitteln 49.4 KB
PDF-Datei
02.05.2005
Information Nr. 016/2005 des BfR
BfR entwickelt neues Verzehrsmodell für Kinder 107.5 KB
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Fragen und Antworten

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
29.11.2010
Aktualisierte FAQ des BfR
Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen 74.0 KB
PDF-Datei

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Positionspapiere

 (1 Dokument)
Datum Titel Größe
12.03.2007
Positionspapier
Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln 200.0 KB
PDF-Datei

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