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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen im Bereich Pflanzenschutzmittel

Die Bewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dabei spielen europäische Regularien eine wichtige Rolle.

Europäische Regelungen

Auf europäischer Ebene ist die Prüfung von Wirkstoffen in der Richtlinie 91/414/EWG geregelt. Die als geeignet zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln angesehenen Wirkstoffe werden im Anhang I dieser Richtlinie gelistet. Die Richtlinie gibt auch die Datenanforderungen und Entscheidungskriterien für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor. Die Richtlinie 91/414/EWG wird am 14. Juni 2011 von der neuen EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln abgelöst (Verordnung Nr. 1107/2009). Mit dieser neuen Verordnung wird in Europa u. a. die zonale Zulassung eingeführt. Höchstgehalte von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln sind in der EU durch Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Im Anhang I dieser Verordnung sind alle Lebens- und zukünftig auch Futtermittel aufgelistet, für die Rückstandshöchstgehalte festgesetzt werden. In den Anhängen II und III der Verordnung sind für alle Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen die konkret geltenden Rückstandshöchstgehalte aufgeführt.

Bei der Bewertung von toxikologischen Eigenschaften für eine Einstufung und Kennzeichnung wird außerdem die Verordnung Nr. 1272/2008 angewandt.

Darüber hinaus gibt es eine neue Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie Nr. 2009/128/EG).

Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Anbau eingesetzt werden dürfen, sind in der EG-Verordnung Ökologischer Landbau aufgeführt.

Nationale Regelungen

Auf nationaler Ebene gilt für Pflanzenschutzmittel das Pflanzenschutzgesetz, das unter anderem die Zuständigkeiten von Behörden in Deutschland regelt. Näheres wird in einer Reihe von Verordnungen wie der Verordnung über Pflanzenschutzmittel oder Pflanzenschutzgeräte oder der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung geregelt. Darüber hinaus gibt es einen nationalen Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Regeln für die Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz.

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