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BfR-Studie bestätigt: Kein Glyphosat in Muttermilch nachweisbar

08/2016, 11.02.2016

Renommierte europäische Labore messen mit modernen Analysemethoden keine Rückstände oberhalb der Nachweisgrenze

Eine vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegebene Studie hat bestätigt, dass in Muttermilch keine Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat nachweisbar sind. Das BfR beauftragte europaweit renommierte Forschungslabore, zwei unabhängige Analyseverfahren mit hoher Sensitivität zu entwickeln und damit 114 Muttermilchproben aus Niedersachsen und Bayern zu untersuchen. „Das Ergebnis zeigt, wie wichtig seriös durchgeführte wissenschaftliche Studien sind, um in der emotional geführten Debatte um Pflanzenschutzmittelrückstände Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unnötig zu verunsichern“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Im Juni 2015 berichteten Medien über Befunde von Glyphosat in 16 Muttermilchproben und bezeichneten diese Messergebnisse als „sehr besorgniserregend“. Das BfR äußerte wisssenschaftliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ergebnisse und gab eine eigene Studie in Auftrag, um nachvollziehbare und abgesicherte Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat war kein relevanter Übergang des Wirkstoffes in Muttermilch zu erwarten und, wie bei Kuhmilch, wissenschaftlich auch bisher nicht belegt. Das BfR und die Nationale Stillkommission weisen darauf hin, dass Muttermilch nach wie vor die natürliche und damit beste Nahrung für Säuglinge ist. Mütter sollten sich nicht verunsichern lassen und wie bisher stillen.

Das BfR beauftragte für seine Studie zwei unabhängige, akkreditierte Labore, die über langjährige Erfahrungen in der Anwendung der derzeit sensitivsten analytischen Nachweismethoden für Pflanzenschutzmittelrückstände verfügen. Um gegebenenfalls positive Resultate sicher abklären zu können, wurden zwei auf unterschiedlichen Messprinzipien basierende chemische Analyseverfahren für die Bestimmung von Rückständen von Glyphosat in Muttermilch entwickelt und validiert.

Die zwei Analyseverfahren beruhen auf Flüssigchromatographie-Tandemmassenspektrometrie (LC-MS/MS) bzw. Gaschromatographie-Tandemmassenspektrometrie (GC-MS/MS). Beide Verfahren wurden neu entwickelt und können Glyphosatrückstände in Muttermilch ab 1 Nanogramm (ng = ein Milliardstel Gramm) pro Milliliter (mL) genau bestimmen (Bestimmungsgrenze). Damit sind diese Analyseverfahren mehr als zehnmal empfindlicher als die üblicherweise zur Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln angewandten Verfahren und 75-mal empfindlicher als die ELISA-Methode (laut Angaben des Herstellers). Trotzdem wurde letztere im Juni 2015 bei der Analyse der 16 Muttermilchproben angewandt und die resultierenden Ergebnisse in einigen Medien als „besorgniserregend“ bezeichnet. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1 ng pro ml wären so niedrig, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei ausschließlich gestillten Säuglingen mehr als 1000-fach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI).

Wie vom BfR bereits erwartet, wurden in keiner der untersuchten Muttermilchproben Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat oberhalb der Nachweisgrenze gemessen. Aufgrund dieser Ergebnisse sieht sich das BfR in seiner aus den physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat und aus Daten zur Toxikokinetik und dem Metabolismus an Versuchs- und Nutztieren gewonnenen Auffassung bestätigt, dass kein relevanter Übergang dieses Wirkstoffes in die Muttermilch stattfindet. Dies hat auch Eingang in die EFSA-Schlussfolgerungen gefunden, die nun wissenschaftliche Grundlage des erneuten Genehmigungsverfahrens für Glyphosat auf europäischer Ebene sind.

Die Ergebnisse der Studie werden in einer wissenschaftlichen Publikation zusammengefasst, die im Journal of Agricultural and Food Chemistry veröffentlicht wird (J. Agri. Food Chem., January 25, 2016, just accepted manuscripts, DOI: 10.1021/acs.jafc.5b05852).

Für seine Untersuchungen hat das BfR auf Muttermilchproben zurückgegriffen, die vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt sowie vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gesammelt wurden. Die teilnehmenden Mütter wurden nicht nach einem Stichprobenverfahren ausgewählt, sondern haben aus eigenem Antrieb teilgenommen. Daher bilden die Teilnehmerinnen keine repräsentative Stichprobe der Gesamtheit aller stillenden Mütter in Deutschland.

Für die Untersuchung von 16 Muttermilchproben auf Glyphosat, über die Medien im Juni 2015 berichteten, hatte das damalige Prüflabor als Nachweisverfahren einen sogenannten ELISA-Test verwendet. Einzelheiten zur Durchführung dieses Tests sind nicht veröffentlicht worden. Die Glyphosat-Konzentrationen in den Proben sollen zwischen 0,21 und 0,43 ng pro mL gelegen haben und damit um etwa den Faktor 200 niedriger als vom Hersteller des ELISA-Tests noch als zuverlässige Bestimmungsgrenze angegeben (75 ng pro ml). Zudem wurden die angeblichen Befunde in Muttermilch nicht durch ein unabhängiges Analyseverfahren bestätigt. Das BfR äußerte deshalb wissenschaftliche Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Ergebnisse und gab eine eigene Studie in Auftrag, um nachvollziehbare und abgesicherte Ergebnisse zu erzielen.

Wichtiger Grund für die Studie war, dass besorgte Mütter beim BfR angefragt hatten, um sich über das angebliche Risiko durch Glyphosatrückstände in Muttermilch zu informieren. Das BfR und die Nationale Stillkommission wiesen darauf hin, dass sie die gemessenen Gehalte als gesundheitlich unbedenklich einschätzen und dass Muttermilch nach wie vor die natürliche und damit beste Nahrung für Säuglinge ist. Auch die Ergebnisse der BfR-Studie bestätigen, dass Mütter sich nicht verunsichern lassen und wie bisher stillen sollten.

http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/16/nationale_stillkommission_und_bfr_empfehlen_muettern__weiterhin_zu_stillen-194518.html.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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