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Hygieneregeln in Großküchen und Gastronomien: Für einen sicheren Umgang mit Lebensmitteln

05/2016, 27.01.2016

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und aid infodienst übersetzen Merkblatt zu Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie in weitere Sprachen

Wer Speisen für andere zubereitet, trägt eine große Verantwortung. Mehr als 100.000 Erkrankungen werden in Deutschland jedes Jahr gemeldet, die durch das Vorkommen von Mikroorganismen - vor allem Bakterien, Viren oder Parasiten - in Lebensmitteln verursacht worden sein können. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich sogar deutlich höher. Um solche Krankheitsfälle zu verhindern, müssen in der Gemeinschaftsgastronomie strikte Hygieneregeln eingehalten werden. Gemeinsam haben BfR und aid infodienst Hygieneregeln für Beschäftigte in Großküchen formuliert - das bisher in neun Sprachen vorliegende Merkblatt wurde nun auch ins Französische, Griechische und Spanische übersetzt.

In deutschen Großküchen und Gastronomiebetrieben arbeiten Personen unterschiedlicher Nationalitäten. Daher wurde das Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ aus dem Deutschen bereits in andere Sprachen wie z. B. Englisch, Türkisch und Arabisch übersetzt. Angesichts der hohen Nachfrage - auch wiederum nach weiteren Sprachversionen - hat das BfR gemeinsam mit dem aid infodienst neue Übersetzungen ins Französische, Griechische und Spanische veranlasst.

Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie betreffen die persönliche Körperhygiene, den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln sowie die Sauberkeit im Betrieb. Werden diese befolgt, können Lebensmittel vor Verunreinigung mit Krankheitserregern geschützt und lebensmittelbedingte Erkrankungen vermieden werden. Es gilt einerseits, eine Übertragung von Krankheitserregern vom Menschen auf Lebensmittel zu verhindern, und andererseits auch deren Übertragung von einem Lebensmittel auf andere zu unterbinden. Durch Erhitzen können in Lebensmitteln vorhandene Erreger abgetötet werden. Wichtig ist es darüber hinaus, auf ein angemessenes Heißhalten bzw. auf schnelle und ausreichende Kühlung von erhitzten Speisen zu achten, damit überlebende Krankheitserreger sich darin nicht vermehren können.

Nähere Informationen zu diesem Thema haben das BfR und der aid infodienst in dem Merkblatt „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ veröffentlicht. Das Merkblatt liegt nun in 12 Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch) vor und kann kostenfrei von den Internetseiten des BfR und des aid infodienstes heruntergeladen werden. Die deutsche Version kann außerdem in gedruckter Ausgabe über das BfR bestellt werden:

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Über den aid infodienst e. V.

Der aid infodienst erarbeitet verständliche, praxis- und zielgruppengerechte Medien rund um die Themen Landwirtschaft, Lebensmittel und Ernährung. Die Medieninhalte sind wissenschaftlich fundiert und werden in enger Zusammenarbeit mit externen Experten und einschlägigen Forschungseinrichtungen erarbeitet. Als gemeinnütziger Verein wird der aid infodienst mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann daher frei von kommerziellen Interessen arbeiten.

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