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Nationale Stillkommission: Weiterhin 4 bis 6 Monate ausschließlich stillen

12/2015, 30.04.2015

Stellungnahme der Nationalen Stillkommission zur Änderung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention

Die Nationale Stillkommission (NSK) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass ihre Empfehlungen zur Dauer des Stillens und zur Einführung von Beikost weiterhin Bestand haben. Demnach sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden. Frühestens zu diesem Zeitpunkt und spätestens mit Beginn des 7. Monats sollte zusätzlich zum Stillen Beikost gefüttert werden. Anlass für diese Mitteilung ist eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die von den bestehenden Empfehlungen abweicht. Dies hat in den letzten Monaten häufig zur Verunsicherung von Eltern und Fachpersonal geführt.

Die S3-Leitlinie zur Allergieprävention wurde von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und zuletzt 2014 aktualisiert. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der NSK wird in der S3-Leitlinie volles Stillen in den ersten 4 Monaten und die Fütterung von Beikost nach dem 4. Monat empfohlen. Als Gründe für die Änderung der Beikostempfehlung werden der steigende Nährstoffbedarf der Kinder und der Beitrag der Beikostfütterung zur Allergieprävention genannt.

Die Nationale Stillkommission hat zu den Änderungen dieser Empfehlungen in der S3-Leitlinie zur Allergieprävention Stellung genommen. Die Expertinnen und Experten kommen zu dem Ergebnis, dass es gegenwärtig keine wissenschaftlichen Gründe dafür gibt, die bisherigen NSK-Empfehlungen zum Stillen und zum Beginn der Beikostfütterung zu ändern. Insbesondere fehle ein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs generell ab Beginn des 5. Monats Beikost gefüttert werden sollte.

Nach Ansicht der Nationalen Stillkommission haben die folgenden Handlungsempfehlungen weiterhin Gültigkeit:

  • Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.
  • Auch nach Einführung von Beikost - frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats - sollten Säuglinge weiter gestillt werden.
  • Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.
  • Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.

Diese Empfehlungen hat die Kommission gemeinsam mit den pädiatrischen Fachgesellschaften erarbeitet. Neben ernährungsphysiologischen Aspekten wurden auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt. So haben Säuglinge, die 4 bis 6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko zum Beispiel bei Atemwegsinfekten. Weitere Krankheiten, die bei gestillten Kindern im späteren Leben seltener auftreten können, sind Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2.

Die ausführliche Stellungnahme der Nationalen Stillkommission zur Änderung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention steht unter dem folgenden Link zur Verfügung:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/update-der-s3-leitlinie-allergiepraevention-weicht-von-stillempfehlung-der-nationalen-stillkommission-ab.pdf

Weitere Informationen zur Arbeit der Nationalen Stillkommission sind auf der folgenden Website veröffentlicht:

http://www.bfr.bund.de/de/nationale_stillkommission-2404.html

Über die Nationale Stillkommission

Die Nationale Stillkommission wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der Kommission gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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