Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln
A/2007, 27.04.2007
Hintergrundinformation für Journalisten
Wenn Lebensmittel Stoffe enthalten, die man als Verbraucher dort nicht erwartet und schon gar nicht gewünscht hat, ist die öffentliche Diskussion schnell auf dem Siedepunkt: Weichmacher in Olivenöl oder Pestosoßen, Schwermetalle aus Keramikglasuren, Druckfarben-Bestandteile in Getränken sind nur einige populäre Beispiele. Die Verbraucher finden es skandalös, die Produzenten wiegeln ab und die Politik sucht händeringend nach verlässlichen Daten, um die Lage schnell in den Griff zu bekommen. Nach ein paar Wochen ist der Spuk dann wieder vorbei und um die Hintergründe kümmert sich schon bald niemand mehr. Dabei gibt es viele grundsätzliche Informationen zu Gegenständen und Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln, die es wert sind einmal genauer betrachtet zu werden, unabhängig von Einzelstoffen, möglichen Risiken, Konsequenzen und aktuellen Nachrichten.
Aus den verschiedensten Gründen kommen Lebensmittel mit bestimmten Materialien in Kontakt. Meist hat es funktionelle Gründe. So kommen viele Nahrungsmittel bereits im Zuge ihrer Herstellung oder Zubereitung mit speziellen Maschinen oder Kochgeschirr in Berührung. Andere werden in speziellen Behältern transportiert oder gelagert. Für einen sehr großen Teil der angebotenen Lebensmittel bekommt die Materialfrage spätestens kurz vor Auslieferung in den Handel eine Bedeutung. Zum Schutz vor Schmutz oder Keimen - um frische Ware länger haltbar zu machen - werden viele Nahrungsmittel gut verpackt bevor sie den Weg in die Regale des Handels finden. Manchmal bietet die Verpackung für ihren Inhalt auch zusätzlich einen Schutz vor Licht und Luft, sie ist Träger von Informationen oder erfüllt auch einfach nur verkaufsfördernde Zwecke.
So unterschiedlich die Verwendungszwecke sein können, so verschieden sind die Materialien, mit denen Lebensmittel in Kontakt kommen können. Das Spektrum reicht von Kunststoffen über Papiere, Kartons und Gummi bis hin zu natürlich abbaubaren Folien aus Zellglas.
Schon seit 1958 werden in Deutschland „Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen Hochpolymeren“ ausgegeben. Was das Bundesgesundheitsamt begonnen und das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ab 1994 weitergeführt hat, setzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fort: Es erarbeitet „Empfehlungen im Rahmen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die als „Kunststoff-Empfehlungen“ bekannt sind. In einem als „Kunststoff-Datenbank“ bezeichneten Verzeichnis stellt das BfR seine Empfehlungen auf der Instituts-Homepage Herstellern und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Welche Anforderungen müssen Materialien erfüllen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden sollen?
Aluminiumfolie, Frühstücksbeutel, Getränkekartons, Abfüllschläuche oder Antihaftbeschichtungen von Kochgeschirr: Dies alles sind Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Sie unterliegen einer strengen gesetzlichen Regelung. Für alle im Lebensmittelkontakt eingesetzten Materialien gilt die am 27. Oktober (2004) vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die so genannte Rahmenverordnung.
Artikel 3 der Verordnung nennt die „allgemeinen Anforderungen“. Die wichtigste Aussage lautet sinngemäß: Materialien und Gegenstände müssen so hergestellt sein, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden.
Was passiert, wenn Stoffe aus dem Material aufs Lebensmittel übergehen?
Materialien, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, sollten so beschaffen sein, dass aus Ihnen nach Möglichkeit keine Stoffe auf die Nahrungsmittel übergehen. Kommt dies dennoch vor, so dürfen laut Artikel 3 der EU-Verordnung 1935/2004 nur so geringe Mengen auf das Lebensmittel übergehen,
- die nicht die menschliche Gesundheit gefährden,
- die zu keiner unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen,
- und die nicht zu einer Beeinträchtigung der geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften des Lebensmittels führen.
An die gesundheitliche Beurteilung von Substanzen, die aus Materialien auf Lebensmittel übergehen, werden dieselben Anforderungen gestellt, wie sie die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die Bewertung von Anträgen zur Aufnahme neuer Stoffe in die Positivliste der EU-Kunststoffrichtlinie zugrunde legt. Generell gilt: Je mehr von einer Substanz auf Lebensmittel übergeht, desto größer ist der Umfang der Daten, die für eine Bewertung vorgelegt werden müssen. So kann eine gesundheitliche Bewertung nur für ganz geringe Übergangsmengen von bis zu 50 ppb erfolgen, wenn ausschließlich Basisuntersuchungen auf erbgutschädigende Wirkungen durchgeführt und der Behörde vorgelegt wurden.
Für die Bewertung höherer Konzentrationen eines Stoffes im Lebensmittel werden umfangreichere toxikologische Untersuchungen u.a. zu Langzeitwirkungen benötigt.
Für Kunststoffe gibt es darüber hinaus auch noch stoffspezifische Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel, so genannte Migrationsgrenzwerte. Für Substanzen, für die ein solcher Migrationswert nicht überprüft werden könnte, gibt es stattdessen noch mengenmäßige Beschränkungen im Material. Damit wird vorsorgend ein Übergang auf Lebensmittel begrenzt oder ausgeschlossen.
Wie wird gewährleistet, dass von Verpackungsmaterialien keine gesundheitlichen Risiken ausgehen?
Zum vorsorgenden Schutz des Verbrauchers vor stofflichen Risiken untersuchen die Überwachungsbehörden der Bundesländer Nahrungsmittel regelmäßig auf Stoffe, die aus Kontaktmaterialien auf die Lebensmittel übergegangen sein könnten. Geprüft wird auf Chemikalien, die gesundheitlich relevant sind. Das sind beispielsweise primäre aromatische Amine und Formaldehyd in Pfannenwendern oder Kindergeschirr aus Melaminharz, Weichmacher in Weich-PVC von Deckeldichtmassen und Getränkeschläuchen oder Nassfestmittel in Servietten und Küchentüchern.
Erste Hinweise auf unerwünschte Stoffübergänge können die so genannten sensorischen Prüfungen auf Geschmacks- und Geruchsveränderungen geben. Hierzu werden Prüflebensmittel, die selbst geschmacksneutral, möglichst einfach zusammengesetzt und dennoch realitätsnah sind, mit dem zu untersuchenden Material in Kontakt gebracht. Soll zum Beispiel eine Kunststoffgetränkeflasche untersucht werden, kommt Wasser als Prüflebensmittel zum Einsatz. Chemische und chemisch-physikalische Analysen sichern anschließend die sensorischen Prüfungen ab.
Außerdem wird von den Überwachungsbehörden die korrekte Kennzeichnung der Gegenstände mit Lebensmittelkontakt und damit die Eignung der Materialien für diesen Verwendungszweck überprüft. Gegenstände, die von ihrem Aussehen nicht eindeutig für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt, dafür aber gedacht sind, wie etwa Verpackungsfolien oder -beutel, müssen laut Artikel 15 der EU-Rahmenverordnung 1935/2004 beispielsweise den Hinweis „Für Lebensmittelkontakt“ tragen. Auch die Verwendung von Zeichen ist möglich, wie das im Anhang der Verordnung gezeigte Symbol mit Becher und Gabel.
Werden auch extreme Anwendungsbedingungen bei der Bewertung von Verpackungsmaterialien berücksichtigt?
Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, sind unter den Bedingungen ihres ungünstigsten, bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu bewerten. Um ein paar Beispiel zu geben: Bei Beschichtungen von Kochgeschirr müssen die möglichen Temperatur- und Beladungsbedingungen berücksichtigt werden, bei Frischhaltefolien spielen besonders die verschiedenen chemisch-physikalischen Eigenschaften der Lebensmittel eine Rolle und bei Babyfläschchen muss die Bewertung des Materials auch eine Erhitzung mit üblichen Flüssigkeiten in der Mikrowelle einschließen.
Welche Aufgaben nimmt das BfR wahr, um die Sicherheit von Materialien im Lebensmittelkontakt zu gewährleisten?
Das BfR erarbeitet wissenschaftliche Stellungnahmen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Stoffe aus Materialien mit Lebensmittelkontakt. Notwendig wird dies zum Beispiel, wenn Ergebnisse aus den Untersuchungen der Überwachungsbehörden eine Neubewertung erfordern oder in einer öffentlichen Diskussion eine aktuelle, neutrale und sachliche Einschätzung gefordert ist. In solchen Fällen werden die gesundheitlichen Risiken anhand von Daten zur Giftigkeit der fraglichen Stoffe und der Abschätzung der möglichen Aufnahme durch die Verbraucher bewertet. Dabei können auch bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Kleinkinder, besonders berücksichtigt werden. Das Bewertungsverfahren kann sich, falls erforderlich, nicht nur auf die Verunreinigungen selbst beziehen, sondern auch Metabolite berücksichtigen, die durch die Umwandlung im menschlichen Stoffwechsel oder im Lebensmittel entstehen können.
Außerdem erarbeitet das BfR die so genannten „Kunststoff-Empfehlungen“. Hierzu unterhält das Institut eine Datenbank, die über die Homepage des Instituts frei zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird. Die Empfehlungen des BfR spiegeln den jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wider. Deshalb sind sie - auch wenn sie keine Rechtsnormen darstellen - eine wichtige und akzeptierte Orientierungshilfe, um abzuleiten, ob ein Gegenstand mit Lebensmittelkontakt die gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 3 der EU-Verordnung 1935/2004 erfüllt. Außerdem arbeiten Mitarbeiter des BfR als Mitglieder in Fachgremien der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA an der Bewertung von Stoffen im Lebensmittelkontakt auf EU-Ebene mit.
Brauchen Materialien für den Einsatz im Kontakt mit Lebensmitteln eine spezielle Zulassung?
Es gibt kein spezielles Zulassungsverfahren für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Es gibt aber die bereits erwähnten Anforderungen der EU-Verordnung 1935/2004, die alle Materialien und ihre Bestandteile erfüllen müssen, wenn sie für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden sollen. Die Hersteller tragen hierfür die Verantwortung. Außerdem gibt es noch weitere spezifische Regeln in der Bedarfsgegenstände-Verordnung, die für bestimmte Stoffe relevant sind, z.B. eine Positivliste für die Ausgangsstoffe (Monomere) und eine Substanzliste für die Hilfsstoffe (Additive), die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. Für Monomere und Additive können Anträge zur Aufnahme in die entsprechenden Listen gestellt werden. Vor ihrer Aufnahme in diese Listen müssen die Stoffe auf ihre möglichen Übergänge auf Lebensmittel und ihre toxikologischen Eigenschaften geprüft werden. Als ein Ergebnis der Prüfung werden Grenzwerte für den Übergang der Stoffe auf Lebensmittel oder ihren Gehalt in den Materialien festgelegt.
Damit liegen für Stoffe, die in den Listen enthalten sind, toxikologische Daten vor, was eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos im Falle eines Übergangs auf Lebensmittel deutlich erleichtert. Die Listen beschränken sich allerdings auf Kunststoffe und Zellglas. Bei Zellglas handelt es sich um eine besser unter dem Markennamen Cellophan bekannte transparente Verpackungsfolie aus regenerierter Zellulose, die zum Beispiel für Süßwaren, Käse oder Wurst verwendet wird.
Welche Anwendungsbereiche sollten im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes verbessert werden?
Für dringend erforderlich hält das BfR eine Regelung auf EU-Ebene für die vielen Stoffe, die durch das Bedrucken von Lebensmittelverpackungen mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommen können. Über 1000 Stoffe werden für das Bedrucken von Lebensmittelverpackungen eingesetzt. Für den Großteil der Chemikalien liegen keine oder nur geringe Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen vor. Für den Fall, dass solche Stoffe von der Verpackung in ein Lebensmittel übergehen, ist eine aussagekräftige Risikobewertung nicht möglich: Damit kann der Übergang gesundheitlich problematisch sein, muss es aber nicht.
Dass hinter dieser Forderung keine theoretischen Gedankenexperimente stecken, hat die Diskussion über die Druckfarbenchemikalie ITX in Getränken gezeigt. Die öffentliche Debatte hat den grundsätzlichen Aspekt einer bisher ungeregelten Stoffgruppe allerdings weitestgehend ausgeklammert. Die rechtliche Lücke aber gilt es weiterhin zu schließen und zwar für alle Stoffe mit diesem Einsatzziel. Der Ersatz durch alternative Substanzen, über die hinsichtlich ihrer toxikologischen Eigenschaften z.T. noch deutlich weniger bekannt ist, kann aus Sicht der Risikobewertung keine Lösung sein.
Steter Stein des Anstoßes: Warum sind Weichmacher als Bestandteile von Verpackungsmaterialien noch immer erlaubt?
Weichmacher sorgen dafür, dass Kunststoffe formbar und flexibel werden. Das macht sie auch als Verpackungsmaterialien interessant und je nach Anwendung unverzichtbar. Unter dem Begriff Weichmacher werden ganz verschiedene Chemikalien zusammengefasst, die materialtechnisch die gleichen Funktionen erfüllen sollen. Rein stofflich betrachtet ist demnach Weichmacher nicht gleich Weichmacher und auch toxikologisch gibt es zwischen den Substanzen zum Teil deutliche Unterschiede. Das heißt für die Risikobewertung, dass man bei der Vielzahl der als Weichmacher zum Einsatz kommenden Substanzen stets eine auf den genauen Stoff bezogene Betrachtung vornehmen muss. Die Bewertung muss dann, angesichts des weit verbreiteten Einsatzes mancher Stoffe, möglichst alle Eintragspfade und Kontaktmöglichkeiten berücksichtigten.
Bei der Frage, warum Weichmacher überhaupt noch in Verpackungsmaterialien eingesetzt werden, muss man zwei grundsätzliche Aspekte berücksichtigen: Verpackungsmaterialien sorgen für einen wirksamen Schutz eines Lebensmittels gegen Schmutz, Keime und andere schädigende Einflüsse. An manchen Stellen, zum Beispiel in Schraubdeckeldichtungen, garantiert erst der Einsatz von Weichmachern diese schützenden Eigenschaften. Ihr Einsatz kann also grundsätzlich sinnvoll sein. Andererseits: Wenn gesundheitlich bedenkliche Stoffe auf das Lebensmittel übergehen können, sollten diese gegen weniger kritische Weichmacher ausgetauscht werden. Ein Beispiel hierfür wäre das Phthalat DEHP, das im Verdacht steht, fruchtbarkeitsschädigend zu sein.
Der Einsatz gesundheitlich kritischer Weichmacher sollte immer dann hinterfragt werden, wenn Verbraucher damit belastet werden könnten. Deshalb hat die EU auch einige Verbote eingeführt. So dürfen in der EU einige Phthalate, zu denen auch das erwähnte Diethylhexylphthalat (DEHP) gehört, in kosmetischen Produkten nicht mehr verwendet werden. Und auch für Spielzeuge wurde auf europäischer Ebene der Einsatz gesundheitlich problematischer Weichmacher in Babyartikeln (für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) unterbunden. Ab dem 16. Januar 2007 dürfen DEHP, Di-n-butylphthalat und Butylbenylphthalat nicht mehr in Konzentrationen von über 0,1 % in Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, was de facto einem Verbot für die Verwendung als Weichmacher gleichkommt. Weitere Weichmacher dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Konzentrationen von über 0,1 % in Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, die von Kindern in den Mund genommen werden können.
Mit diesen Verboten wurden - unabhängig von den Lebensmitteln - bedeutende Aufnahmepfade geschlossen, was bei der Gesamtbewertung der möglichen Kontakte und Aufnahmemengen eine Rolle spielt. Ein weiterer erhoffter Effekt ist die Entwicklung von weniger problematischen Weichmacher-Substanzen.
Seit dem 30. März 2007 begrenzt eine EU-Richtlinie (2007/19/EG) den Übergang von Phthalaten auf Lebensmittel.
Ausblick
Die Risikobewertung beschäftigt sich schon jetzt mit der wachsenden Zahl an Verbraucherprodukten mit antimikrobiell beschichteten Oberflächenmaterialien. Während solche Beschichtungen für den Einsatz in Medizinprodukten bereits gut untersucht und auf dem Markt sind, gibt es beim Großteil der Bedarfsgegenstände, wie zum Beispiel bei Kühlschränken und Waschmaschinen, keine verlässlichen Informationen über die Wirksamkeit und zu Stoffübergängen unter realen Verwendungsbedingungen. Häufig ist auch mit keinem hygienischen Zusatznutzen für die Verbraucher zu rechnen. Im Gegenteil: Sie könnten sich in einer falschen Sicherheit wähnen und die üblichen Maßnahmen der Haushaltshygiene vernachlässigen.
Ein weiterer Bereich, der in Zukunft an Bedeutung gewinnen könnte, sind die so genannten aktiven und intelligenten Verpackungsmaterialien. Bei den aktiven Materialien werden bewusst bestimmte Stoffe an das Lebensmittel abgegeben. Für aktive Verpackungen dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, zum Beispiel Konservierungsstoffe, um die Oberfläche eines erhitzten und keimfreien Lebensmittels durch den Kontakt mit einer entsprechend ausgerüsteten Folie zu schützen. Auch darf der Verbraucher durch aktive Verpackungsmaterialien nicht über den tatsächlichen Zustand des Lebensmittels getäuscht werden, wie dies z.B. der Fall wäre, wenn Farbstoffe abgegeben werden, die eine Räucherung vortäuschen.
Unter intelligenten Verpackungen versteht man Materialien, die zum Beispiel dem Verbraucher oder Händler anzeigen, ob die Kühlkette unterbrochen oder die Haltbarkeitsfrist überschritten wurde, eine prinzipiell sinnvolle Anwendung für die Lebensmittelsicherheit.
Weiterführende Informationen
Antworten auf aktuelle und regelmäßig gestellte Fragen zu Verpackungsmaterialien und zahlreiche Informationen zu diesem Themengebiet stellt das BfR auf seiner Homepage www.bfr.bund.de in der Rubrik „Bedarfsgegenstände“ unter „Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln“ zur Verfügung.