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BfR warnt erneut vor Henna-Tattoos

14/2007, 18.07.2007

Die Inhaltsstoffe können für allergische Reaktionen den Weg bereiten

Allergologen sind besorgt: Immer öfter kommen Patienten in die Praxis, weil sie auf ein Henna-Tattoo, auf Haarfarben oder Textilien allergisch reagieren. Auslöser ist oft ein so genanntes „Body painting“, das sie aus dem Urlaub mitgebracht haben. Die filigranen schwarzen Henna-Tattoos sind begehrte Mitbringsel aus südlichen Ländern, wo Künstler sie auf Straßen und an Stränden günstig anbieten. Damit die Hennafarbe dunkler und intensiver wirkt, wird ihr para-Phenylendiamin (PPD) zugesetzt. Die Substanz hat ein stark sensibilisierendes Potential, so dass es bei erneutem Kontakt mit PPD zu Allergien kommen kann. In Europa darf para-Phenylendiamin kosmetischen Mitteln zur Färbung der Haut deshalb nicht zugesetzt werden. Im Kosmetikbereich ist die Verwendung auf Haarfarben beschränkt. „Ein Laie sieht einer Bodypainting-Farbe aber nicht an, ob sie das sensibilisierende PPD enthält“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel und rät Urlaubern, vorsorglich auf Henna-Tattoos zu verzichten.

Bei Henna handelt es sich um ein Pulver aus den Blättern des Cyperstrauchs (Lawsonia inermis), der unter anderem in Indien, Afrika und auf Sri Lanka heimisch ist. Der Farbstoff wird in Haarfarben eingesetzt. Für die kosmetische Anwendung auf der Haut ist er in Europa nicht zugelassen. Für Henna selbst ist keine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen. Allergische Reaktionen nach Anwendung von Henna werden meist durch para-Phenylendiamin ausgelöst, das der orangegelben Hennafarbe zum Abdunkeln und zur Farbintensivierung zugesetzt wird.

Para-Phenylendiamin hat eine stark sensibilisierende Wirkung und kann bei erneutem Kontakt folgenschwere Dermatosen auslösen. Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergisch auf den Stoff oder auf Farben mit ähnlicher chemischer Struktur reagieren. Sie müssen Produkte meiden, die diese Substanz enthalten. Das ist gar nicht so einfach, weil para-Phenylendiamin außer in Haarfarben auch als Bestandteil von Farbstoffen in dunklen Lederwaren und dunklen Textilien vorkommen kann, in denen es ebenfalls eingesetzt wird.

Das BfR hat deshalb bereits im Jahr 2004 im Zusammenhang mit den Risiken von Tattoos und Permanent Make-up vor Henna-Tattoos gewarnt (vgl. Pressedienst 03/2004 vom 10. April 2004). Da sich insbesondere das Body Painting trotzdem immer größerer Beliebtheit erfreut, weist das BfR an dieser Stelle erneut auf die damit verbundenen Risiken hin.

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
18.07.2007
Aktualisierte Stellungnahme Nr. 019/2007 des BfR
Gesundheitsgefahren durch Tätowierungen und Permanent make-up 130.2 KB
PDF-Datei

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