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Nationale Referenzlaboratorien: Ein wichtiges wissenschaftliches Instrument im gesundheitlichen Verbraucherschutz

31/2006, 07.12.2006

Acht von insgesamt 16 Referenzlaboratorien am BfR neu ernannt

Referenzlaboratorien sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz von zentraler Bedeutung. Gemeinsam mit den Behörden der Länder werden hier die Standards erarbeitet, nach denen die in der Lebensmittelüberwachung tätigen Untersuchungslaboratorien arbeiten. Referenzlaboratorien fungieren auch als Schiedsstelle im Falle unklarer oder strittiger Befunde. Neue Untersuchungsmethoden werden entwickelt und validiert, mit denen schädliche Stoffe und Mikroorganismen in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Produkten zuverlässig und gerichtsfest nachgewiesen werden können. Fachkompetenz und hohe wissenschaftliche Qualität in der experimentellen Arbeit sind daher die Grundvoraussetzung, um ein Labor in einer wissenschaftlichen Einrichtung zum Referenzlaboratorium zu ernennen. „Dass inzwischen 16 der 35 Nationalen Referenzlaboratorien in Deutschland am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelt sind, zeugt von der hohen wissenschaftlichen Qualität unserer Arbeit“, erklärt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Nationale Referenzlaboratorien (NRL) im Bereich der Lebensmittelsicherheit werden vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf der Grundlage europäischer Rechtsvorschriften ernannt und der Europäischen Kommission gemeldet. Der Ernennung geht ein Bewerbungsverfahren voraus, in dem die nach Ansicht von Experten für die Referenztätigkeit qualifizierten Teilnehmer ausgewählt werden. Anfang November 2006 teilte Bundesminister Horst Seehofer der Europäischen Kommission mit, welche Institutionen in Deutschland künftig die Funktion von Nationalen Referenzlaboratorien wahrnehmen werden.

Neben der Entwicklung von Analysemethoden und der Schiedsfunktion gehören auch die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten aus den Überwachungsbehörden der Bundesländer und die Bereitstellung von Referenzmaterial zu den Aufgaben von Referenzlaboratorien. Als Referenzmaterial bezeichnet man Proben mit bekannten Gehalten an zu untersuchenden Stoffen oder Mikroorganismen. Derartige Proben dienen der Überprüfung der angewandten Methode und sind damit für die Qualitätssicherung unverzichtbar. In einigen mikrobiell ausgerichteten Nationalen Referenzlaboratorien (z.B. im NRL für Salmonella sowie im NRL für Escherichia Coli und verotoxinbildende E. coli) werden die von den Überwachungsbehörden der Bundesländer eingesandten, aus Lebensmittel- oder Umweltproben isolierten Keime (Isolate) mit modernen serologischen und molekularbiologischen Methoden analysiert und charakterisiert. Dies dient dem Nachweis der möglichen Gefährlichkeit der Keime und ihrer Fähigkeit, beim Menschen über die Aufnahme von Lebensmitteln Erkrankungen auszulösen.

Die Ernennung zum Nationalen Referenzlaboratorium ist widerrufbar. Daher wird regelmäßig überprüft, ob die damit verbundenen Aufgaben mit kontinuierlicher Qualität erfüllt werden. „Ein Referenzlaboratorium setzt immer den Qualitätsmaßstab für alle anderen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Ernennungen sind für uns daher Verpflichtung und Ansporn zugleich, zu den Besten in Deutschland und Europa zu gehören.“

Folgende Nationale Referenzlaboratorien sind nunmehr im BfR angesiedelt:

  • NRL für Salmonellen
  • NRL zur Überwachung von marinen Biotoxinen
  • NRL für die Überwachung von Viren und Bakterien in zweischaligen Weichtieren
  • NRL für Listeria monocytogenes
  • NRL für Koagulase-positive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus
  • NRL für Escherichia coli einschließlich verotoxinbildende E. coli
  • NRL für Campylobacter
  • NRL für Trichinellen
  • NRL für Antibiotikaresistenz
  • NRL für tierisches Protein in Futtermitteln
  • NRL für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
  • NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
  • NRL für Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • NRL für Mykotoxine
  • NRL für Dioxin und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln
  • NRL für die Epidemiologie der Zoonosen
  • Obergutachterstelle für die Auslandsweinkontrolle

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