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Können Toner die Gesundheit beeinträchtigen?

13/2005, 06.05.2005

BfR prüft mögliche Zusammenhänge in einer Pilotstudie

Das BfR will mögliche Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Tonern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in einer Pilotstudie prüfen. In den letzten fünf Jahren haben Ärzte dem BfR rund 90 Fälle gemeldet, in denen nach der Benutzung von Laserdruckern und Kopierern überwiegend allergische Reaktionen aufgetreten sind. Wissenschaftliche Studien, die sich mit der Wirkung von Tonerstaub auf den Menschen beschäftigt haben und die als Basis für eine Risikobewertung dienen könnten, fehlen. „Die Pilotstudie soll uns nun erste Hinweise darauf liefern, ob der Betrieb von Laserdruckern und Kopierern die Innenraumluftqualität so beeinflussen kann, dass die Gesundheit geschädigt werden kann“ sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Toner kamen zuerst aus dem arbeitsmedizinischen Bereich. Die Betroffenen klagten vor allem über allergische Symptome: Die Nase lief, Augen und Rachen schmerzten, zum Teil trat asthmaähnlicher Husten auf. Im Jahr 2000 forderte das Vorläuferinstitut des BfR deshalb dazu auf, dem Institut entsprechende Fälle zu melden. In seiner Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2002“ hat das Institut das Krankheitsbild beschrieben und Ärzte in Praxen und Gesundheitsämtern erneut für derartige Symptome und Zusammenhänge sensibilisiert. Bis heute wurden rund 90 Fälle von Ärzten und Berufsgenossenschaften dokumentiert und an das BfR gemeldet. Die Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten beziffert die Zahl der Betroffenen mit mindestens 700.

„Die besondere Herausforderung bei der Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken, die von Tonern ausgehen können, liegt in der Vielzahl der in Frage kommenden Quellen potenziell gefährlicher Stoffe“, sagt Dr. Wolfgang Lingk, im BfR als Abteilungsleiter verantwortlich für die Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen. „Einerseits ist nicht bekannt, aus welchen chemischen Komponenten handelsübliche Toner bestehen. Andererseits müssen neben den Inhaltsstoffen von Tonern auch andere aus dem Druckprozess freigesetzte Stoffe wie etwa Papierstäube oder der Materialabrieb der Maschinen berücksichtigt werden“. Druck- und Kopiervorgänge stellen komplexe physikalische und chemische Prozesse dar, bei denen flüchtige organische Verbindungen unterschiedlicher chemischer Klassen, kleinste Partikel aus Tonern und Papieren sowie Gase freigesetzt und in die Innenraumluft abgegeben werden. Für die Nutzer von Laserdruckern und Kopierern resultiert daraus eine mehr oder minder hohe Exposition gegenüber einer Reihe von Substanzen, darunter auch solche mit gesundheitsschädlichem Potenzial.

Hersteller von „gefährlichen Produkten“ sind verpflichtet, dem BfR ihre Rezepturen und damit die Inhaltsstoffe mitzuteilen, damit im Vergiftungsfall schnell wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Toner gehören aber nicht zu den „gefährlichen Produkten“. Für sie gilt die Rezepturmeldepflicht deshalb nicht. Für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos, das Toner für die Benutzer von Laserdruckern und Kopierern bergen könnten, bittet das Institut die Hersteller trotzdem um Informationen zur Zusammensetzung ihrer Produkte.

Die Pilotstudie zur Gesundheitsgefährdung durch Toner soll in Kürze beginnen und wird etwa ein Jahr dauern. Sie wird im Auftrag und aus Mitteln des BfR am Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie der Universität Gießen durchgeführt. Leiter der Pilotstudie wird Professor Dr. Volker Mersch-Sundermann sein, der in Gießen den Lehrstuhl für Umwelttoxikologie inne hat. Im Rahmen der Studie, für die Mersch-Sundermann einen Designentwurf vorgelegt hat, sollen sowohl personen-, als auch umwelt- und arbeitsplatzbezogene Daten erhoben und in Beziehung gesetzt werden.

Bei der Bewertung möglicher Gesundheitsschädigungen durch Toner steht das BfR im wissenschaftlichen Austausch mit anderen Bundeseinrichtungen, die sich im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Fragestellungen mit der Problematik befassen. Dazu gehören die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin und das Umweltbundesamt in Dessau.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt „Chemikalien/Vergiftungen“.

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
02.03.2005
Ergänzte Stellungnahme Nr. 017/2005 des BfR
Gesundheitsgefährdung durch Toner 38.5 KB
PDF-Datei

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