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Lebensmittel-Monitoring 2000: Höchstmengen unerwünschter Stoffe selten überschritten

17/2002, 29.07.2002

Bundesweit repräsentative Untersuchung dokumentiert geringfügige Belastung

Während die Zahl der Lebensmittelskandale in den Medien nicht abreißt und das Verbrauchervertrauen nahezu täglich auf eine neue Probe gestellt wird, zeichnen die Ergebnisse des bundesweiten Lebensmittel-Monitoring ein sehr viel positiveres Bild von der Qualität der Ware, die auf dem deutschen Markt angeboten wird. Nur 1,6 Prozent von 4.818 Proben, die im Jahr 2000 untersucht wurden, enthielten höhere Mengen an unerwünschten Stoffen, als erlaubt. Alle anderen Proben waren nicht oder nur geringfügig mit diesen Substanzen verunreinigt.

Untersucht wurden 23 unterschiedliche Lebensmittel in- und ausländischer Herkunft auf 180 Einzelstoffe, darunter Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren Metabolite, organische Umweltschadstoffe, Mykotoxine, Schwermetalle, Nitrat und Benzo(a)pyren. Neben Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft bildete Säuglings- und Kleinkindernahrung einen Schwerpunkt der Untersuchungen. Proben wurden im Handel, aber auch beim Erzeuger und Importeur gezogen. Die untersuchten Lebensmittel waren frei von unerwünschten Stoffen oder nur gering belastet. Spezielle Verzehrsempfehlungen zum Schutz des Verbrauchers sind nicht erforderlich. Grundsätzlich sollte die Ernährung jedoch ausgewogen und abwechslungsreich gestaltet werden.

Neben der routinemäßigen Kontrolle der Lebensmittel durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer stellt das Monitoring ein zusätzliches Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Im Rahmen des Monitorings werden auf dem deutschen Markt angebotene Lebensmittel mit dem Ziel untersucht, qualitative und quantitative Daten über das Vorkommen unerwünschter Stoffe zu erhalten.

Das Lebensmittel-Monitoring ist seit 1995 eine eigenständige Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Probenahme und Analyse erfolgt nach einem vom BgVV entwickelten Probenahmeplan, der repräsentative Aussagen zur Belastungssituation der deutschen Verbraucher erlaubt. Organisation, Erfassung und Auswertung der Daten sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse sind Aufgaben des BgVV.

Die Stoffauswahl wird von Sachverständigen aus den Ländern, der Biologischen Bundesanstalt (BBA) und dem BgVV lebensmittelspezifisch getroffen. Dabei wird eine "legale Anwendung" zugrunde gelegt. Bei Pflanzenschutzmitteln wird also beispielsweise auf Stoffe untersucht, die für die Anwendung bei den im Monitoring enthaltenen Lebensmitteln auch zugelassen sind und deshalb potentiell Rückstände bilden können. Unberücksichtigt bleiben im Monitoring dagegen Stoffe, die seit vielen Jahren nicht mehr zugelassen sind und die damit nur über eine illegale Anwendung zu Rückständen führen könnten, wie dies zum Beispiel bei Nitrofen der Fall war. Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung außerhalb des Monitoring durchgeführte Einzeluntersuchungen haben dieses Vorgehen bestätigt: 1.373 Untersuchungen von pflanzlichen Lebensmitteln auf Nitrofen fielen im Jahr 2000 negativ aus.

Ergebnisse der Untersuchungen im Einzelnen:
 

  • In der überwiegenden Zahl der Proben wurden entweder keine oder nur Spuren von Verunreinigungen gefunden.
  • In 1,6 Prozent der Proben überschritten die Gehalte an unerwünschten Stoffen die gesetzlichen Höchstmengen.
  • Auffällig waren dabei Gurken: In 10,7 Prozent der Proben waren die Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel überschritten. Gurken sollten deshalb vor dem Verzehr bzw. der Zubereitung gründlich gewaschen oder geschält werden.
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung, für die besonders restriktive Höchstmengenregelungen gelten, waren praktisch frei von unerwünschten Stoffen. Nur Obstbrei war vereinzelt unbedeutend kontaminiert.
  • Mit Ausnahme von Chinakohl waren die Gehalte an Nitrat in den untersuchten Lebensmitteln gering.
  • Sonnenblumenkerne und Erdnüsse waren mit Cadmium belastet.
  • Erdnüsse fielen durch erhöhte Aflatoxingehalte auf.
  • Während die Höchstmenge für Benzo(a)pyren in Schinken weitestgehend eingehalten wurde, konnte Benzo(a)pyren in über der Hälfte der Olivenölproben nachgewiesen werden - allerdings meist in geringen Konzentrationen.
  • Lachs enthielt Blei, Cadmium und Quecksilber, alle unerwünschten Stoffe aber in niedrigen Konzentrationen.

Die detaillierten Untersuchungsergebnisse enthält der Bericht über das Lebensmittel-Monitoring 2000. Er kann gegen eine Schutzgebühr von 5€ schriftlich bei der Pressestelle des BgVV angefordert oder als pdf-Datei auf der Website des Instituts (www.bgvv.de) eingesehen werden.

Das bislang vom BgVV wahrgenommene Lebensmittel-Monitoring wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitergeführt.

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