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BgVV begrüßt "von Wedel"-Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

22/2001, 12.07.2001

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, begrüßt das von der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, vorgelegte Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. "Wir werten das Gutachten als gelungene Analyse der Schwachstellen im gesundheitlichen Verbraucherschutz und als wertvollen und grundlegenden Beitrag zur Auseinandersetzung mit den anstehenden Problemen", so Dieter Arnold, Leiter des BgVV, auf einer Pressekonferenz des Instituts. Die Inhalte des Gutachtens entsprächen im wesentlichen den Positionen, die das BgVV im Hinblick auf eine Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vertrete. Das Institut hatte sich zuletzt im Januar für eine Bündelung der Kompetenzen im gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgesprochen, um eine sicherere und schnellere Risikoabschätzung und damit ein wirksameres Risikomanagement, aber auch eine wirksame Vertretung der nationalen Interessen innerhalb der Europäischen Staatengemeinschaft zu ermöglichen (vgl. Pressedienst 01/2001 vom 03.01.2001). Arnold hatte sich dabei unter anderem für eine gesetzliche Verpflichtung zu größtmöglicher Transparenz in der wissenschaftlichen Beratung ausgesprochen.

Das Gutachten weist sowohl auf die Kompetenzzersplitterung im Bereich der obersten und nachgeordneten Bundesbehörden, als auch auf die mangelhafte Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hin und fordert die Schaffung effizienter, organisatorischer Strukturen. Es empfiehlt unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtung des Bundes. Diese "Wissenschaftliche Stelle" soll sich zu allen Fragen der Lebensmittelsicherheit frei von Einflussnahmen und Interessen äußern können und ein adäquater Partner für die geplante Europäische Lebensmittelbehörde und entsprechende Institutionen anderer Mitgliedstaaten sein. Hedda von Wedel weist in ihrem Gutachten außerdem darauf hin, dass eine klare Trennung zwischen "Risikobewertung" einschließlich "Risikokommunikation" auf der einen Seite sowie "Risikomanagement" auf der anderen Seite im Hinblick auf Transparenz und Vertrauensbildung beim Verbraucher erforderlich sei. Diese solle bevorzugt durch die Bildung zweier getrennter neuer Institutionen geschehen, wobei eingeräumt wird, dass bei gleichzeitiger Wahrnehmung von "Risikobewertung" und "Risikomanagement" durch eine Bundeseinrichtung die erforderlichen Abstimmungsprozesse voraussichtlich einfacher wären.

Das BgVV nimmt dazu wie folgt Stellung:

Als bedeutende deutsche wissenschaftliche Einrichtung im gesundheitlichen Verbraucherschutz verfügt das BgVV über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Risikoanalyse, wobei die wissenschaftliche Beratung einschließlich des "Risk Assessments" rund 90 Prozent der aktuellen Arbeit des Instituts ausmacht. Rund zehn Prozent der Arbeit fließen in Aufgaben des "Risk Managements", vor allem im Bereich von Zulassungsverfahren. Als Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit hat sich dabei der kontinuierliche, enge Austausch zwischen beiden Bereichen erwiesen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung und im Hinblick auf die Vermeidung kostspieliger Doppelarbeit hält das Institut die Bündelung aller drei Aufgaben in einem Institut, wie sie erfolgreich z.B. in der amerikanischen Food and Drug Administration und in der britischen Food Standards Agency praktiziert wird, nach wie vor für die ernsthaft zu erwägende Alternative. Beide genannte Institutionen verfügen über hohes internationales Ansehen. Sie stehen für wissenschaftliche Kompetenz und politische sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit. In beiden Einrichtungen ist es gelungen, die unabdingbare Integrität des wissenschaftlichen "Risk Assessment" sicherzustellen. Einrichtungen, in denen andere Konzepte realisiert wurden, haben ein vergleichbar hohes Renommee nicht erreicht.

Das BgVV begrüßt nachdrücklich, dass die vorgeschlagene Wissenschaftliche Stelle auch eigene Forschung durchführen soll. Nach Meinung des BgVV ist dies die Voraussetzung für eine hohe Qualität der wissenschaftlichen Beratung. Diese Ansicht hat auch der Wissenschaftsrat bereits 1999 in seinem Gutachten zum BgVV vertreten.

Wie immer die letztlich politisch zu treffenden Entscheidungen ausfallen, eine zügige Umsetzung der geplanten Organisations- und Strukturänderungen ist aus Sicht des BgVV wünschenswert.

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