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Zulassung und Einsatz von BSE-Schnelltests

25/2000, 22.11.2000

Gemeinsame Presseinformation der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, der Bundesanstalt für Fleischforschung und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

Ab dem 01. Januar 2001 sollen verendete und an die Tierkörperbeseitigungsanstalten angelieferte Rinder mittels Schnelltests auf BSE untersucht werden. Diese Maßnahme dient in erster Linie der Verbesserung der BSE-Überwachung der Rinderbestände und der Ermittlung des tatsächlichen Status der BSE-Infektionen in den EU-Mitgliedstaaten. Deutschland ist im Rahmen dieser Maßnahmen verpflichtet, als repräsentative Stichprobe 8.000 solcher Tiere zu untersuchen. Darüber hinausgehend hat sich die Bundesregierung aber bereits in der Vergangenheit entschlossen, alle verendeten Rinder zu testen, nach Schätzungen sind das jährlich bis zu 66.000 Tiere. Angesichts der erheblichen Zunahme der diagnostizierten BSE-Fälle in der Schweiz und in Frankreich durch die Anwendung solcher Tests und die daraus resultierende Verunsicherung der Verbraucher hat die Bundesregierung die Länder aufgefordert, den geplanten Einsatz der Schnelltests so schnell wie möglich zu beginnen.

Analog zur Humanmedizin müssen alle im Rahmen der Infektionsdiagnostik bei Tieren eingesetzten Verfahren nach dem deutschen Tierseuchengesetz amtlich zugelassen werden. Zulassungstelle für die Schnelltests ist seit kurzem das nationale Referenzzentrum für BSE- und Scrapie-Diagnostik an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Standort Tübingen. Bis heute haben dort zwei Hersteller die Zulassung ihrer Tests beantragt. Beide Verfahren beruhen auf dem immunochemischen Nachweis des krankhaft veränderten Prion-Proteins und sind innerhalb von 6-8 Stunden durchführbar. Allerdings kann die Testung ausschließlich an nach dem Tod der Tiere entnommenen Gewebeproben aus dem Gehirn durchgeführt werden. Für andere Gewebe wie Muskelfleisch oder auch Blut ist dieses Verfahren nicht geeignet.

Beide zur Zulassung anstehenden Schnelltests wurden in einem EU-weiten Versuch vorgeprüft und waren bei 1.400 Proben in der Lage, Gehirngewebe von BSE-erkrankten Tieren von dem BSE-freier Tiere zu unterscheiden. Diese Untersuchung umfasste allerdings keine Proben von Tieren in der Inkubationszeit, d.h. vor Ausbruch der Krankheit. Es liegen noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, ab welchem Zeitpunkt innerhalb der durchschnittlich fünfjährigen Inkubationszeit infizierte Tiere mit Sicherheit erkannt werden können. Proben mit negativem Testergebnis können demzufolge nicht die Freiheit der Tiere von einer BSE-Infektion garantieren, da die Menge der Erreger unter der Nachweisgrenze der Tests liegen kann. Etwa 60 % aller geschlachteten Rinder in Deutschland sind jünger als 3 Jahre. Der Anteil der BSE-Erkrankungen in Großbritannien lag für diese Altersgruppe bei unter 0,25 %. In Deutschland wurde bisher bei keinem einheimischen Rind BSE nachgewiesen. Auch die im Jahre 1999 in Nordrhein-Westfalen durchgeführte Studie bei 5.000 Schlachttieren hat nicht zur Aufdeckung von BSE-Fällen geführt. Vor diesem Hintergrund scheint der Einsatz der derzeit verfügbaren Tests an allen Schlachtrindern als Maßnahme des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes wenig geeignet.

Angesichts der vielfach geäußerten Zweifel an der BSE-Freiheit Deutschlands und der Verfügbarkeit von Schnelltests soll der deutsche BSE-Status nun noch weiter abgesichert und dokumentiert werden. In der Vergangenheit wurden bereits Tausende von Untersuchungen an Tieren mit zentralnervösen Symptomen mit international anerkannten Methoden durchgeführt. Diese Untersuchungen an den Landesveterinäruntersuchungsämtern, tierärztlichen Bildungsstätten und im nationalen Referenzlabor erbrachten bei einheimischen Tieren stets ein negatives Ergebnis. Die Funktionsfähigkeit des deutschen Überwachungssystems wurde durch die Entdeckung von 6 BSE-Fällen bei importierten Rindern demonstriert. Die nun anstehende Durchführung von Schnelltests dient der Sicherung des Vertrauens der Verbraucher in das Lebensmittel Rindfleisch. Darüber hinaus liefert sie weitere Informationen über den BSE-Status Deutschlands und wird aus wissenschaftlicher Sicht von allen drei Einrichtungen begrüßt.

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