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BgVV: Quellen der TBT- Belastung des Menschen verstopfen

02/2000, 13.01.2000

Nach neueren analytischen Untersuchungen sind bestimmte Bekleidungstextilien z.T. mit Verunreinigungen von Tributylzinn (TBT) und anderen organischen Zinnverbindungen belastet. Gefunden wurde TBT-Gehalte von bis zu 99,1 Mikrogramm TBT pro Kilogramm Textilien.

Das BgVV hat Tributylzinnverbindungen bereits vor Jahren als Stoffe eingestuft, von denen eine Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition ausgehen kann. Seit Anfang der 90iger Jahre wird deshalb auf behördliche Veranlassung TBT in geprüften Holzschutzmitteln in Deutschland nicht mehr eingesetzt. In jüngster Zeit wird eine mögliche Beeinflussung des Hormonsystems durch die Stoffgruppe diskutiert.

Nach Auffassung des BgVV haben Tributylzinnverbindungen in der menschlichen Bekleidung nichts zu suchen. Eine konkretisierbare Gesundheitsgefahr stellen die bislang mitgeteilten Rückstände in der Kleidung nicht dar. Dennoch wird dem Verbraucher geraten, vor dem Kauf nach möglichen Verunreinigungen zu fragen. Sollte er bereits im Besitz verdächtiger Textilien sein, wird geraten, diese mehrfach intensiv zu waschen. Die Belastung der Textilien mit TBT-Rückständen läßt sich dadurch vermindern.

Die in Textilien nachgewiesenen Verunreinigungen an organischen Zinnverbindungen nimmt das BgVV zum Anlass, darauf hin zu wirken, dass die Quellen verstopft werden. Neben Bedarfsgegenständen wie Textilien sind auch Lebensmittel als mögliche Belastungsquellen in die Überlegungen einzubeziehen. Aus dem Meer stammende Lebensmittel, insbesondere Fische und Muscheln, können durch den Einsatz von TBT in Antifouling-Mitteln in Schiffsanstrichen belastet sein. Das BgVV weist darauf hin, dass es derzeit keine gesetzlichen Höchstmengen für die TBT-Verbindungen in Lebensmitteln gibt. Das BgVV unterstützt deshalb die Initiative des BMG, diese so schnell wie möglich zu erarbeiten.

Das BgVV wird in Kürze eine geeignete Analysenmethode für Tributylzinn zur Verfügung stellen, damit bei Sammlung und Vergleich von Rückstandsdaten mit einheitlichen Methoden zur Ermittlung der Belastung von Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln gearbeitet werden kann.

Das BgVV hält außerdem weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen zum Verbot von organischen Zinnverbindungen für geboten. Die Begründungen für diese Maßnahmen werden wissenschaftlich fundiert sein müssen, um auch im europäischen und internationalen Bereich bestehen zu können. Das BgVV beabsichtigt daher eine fachöffentliche Anhörung zur Risikobewertung von TBT, bei der die Frage, ob und, wenn ja, ab welchen Mengen TBT-Verbindungen auf das Hormonsystem von Menschen und Tieren einwirken können, im Vordergrund stehen wird.

Die Industrie ist dieser Tage aufgefordert worden, die ihr vorliegenden Daten über die Belastung von Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln mit TBT-Verbindungen mitzuteilen.

Das Auftreten von Organozinnverbindungen in Bekleidungstextilien sollte Anlaß geben, bestehende nationale wie internationale Regelwerke zu prüfen, ob sie in ausreichendem Maße gewährleisten, dass in verbrauchernahen Bedarfsgegenständen nur Stoffe eingesetzt werden, die hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos überprüft worden sind und als unbedenklich angesehen werden können.

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