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Einsatz von Haushaltswasserfiltern aus gesundheitlichen Gründen meist überflüssig

01/1998, 05.01.1998

Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführte Untersuchung von Haushaltswasserfiltern, die dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zur Begutachtung vorlag, brachte überraschende Ergebnisse. Während die von den Herstellern versprochenen Verringerungen von Blei- und Kupfergehalten, zumindest während eines begrenzten Zeitraumes, überwiegend erreicht wurden, muß mit zunehmendem Alter der Filterpatronen eine Erhöhung der Keimbelastung im Trinkwasser in Kauf genommen werden. Das führte in den Untersuchungen dazu, daß ein großer Anteil der untersuchten Filtratproben nicht mehr den in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegten mikrobiologisch-hygienischen Anforderungen an Trinkwasser entsprach. Das filtrierte Wasser sollte nach Ansicht des BgVV vor dem Verzehr abgekocht werden. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Die Grenz- und Richtwerte der TrinkwV gewährleisten in der Bundesrepublik Deutschland eine hohe Trinkwasserqualität. Gesundheitsgefahren für den Verbraucher sind bei Einhaltung der Werte nicht zu erwarten. Zumindest bei Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist der Einsatz von Haushaltswasserfiltern deshalb aus gesundheitlichen Gründen in der Regel überflüssig. In bestimmten Fällen, etwa bei hohen Belastungen des Trinkwassers mit Blei oder Kupfer, kann der Einsatz von Wasserfiltern trotzdem sinnvoll sein. Das BgVV empfiehlt jedoch, auf den vorbeugenden Einsatz zu verzichten und nur bei tatsächlich existierender Belastung des Trinkwassers derartige Wasserfilter einzusetzen. Auskünfte zur Wasserqualität erteilen die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Zu beachten ist in jedem Fall, daß die Verringerung der Blei- bzw. Kupfergehalte in den Filtraten mit zunehmendem Sättigungsgrad der Filterpatronen abnimmt. Mit der Benutzung der Filter ist, den Untersuchungen zufolge, eine Erhöhung des Gehaltes an Silberionen, teilweise bis über den in der TrinkwV erlaubten Grenzwert von 0,01 mg/l, verbunden. Dieser Effekt ist unerwünscht, die Gehalte stellen nach Auffassung des BgVV jedoch keine Gefahr für den Verbraucher dar.

Zeitlich begrenzt ist auch die Leistungsfähigkeit bestimmter Filterpatronen zur Senkung des Nitratgehaltes. Je höher der Nitratgehalt des Ausgangswassers ist, desto eher endet die Filterwirkung. Filtriertes Wasser ist deshalb nicht generell zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.

Weitere Ergebnisse der Untersuchung betrafen die Keimbelastung der Filtrate. Es war festzustellen, daß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Filter eine Keimvermehrung stattfindet, die darauf zurückzuführen ist, daß sich die im Trinkwasser in geringer Anzahl vorhandenen meist apathogenen Keime in der Filtermasse vermehren und bei darauffolgendem Gebrauch in das Filtrat ausgespült werden. Es ist nicht auszuschließen, daß sich dabei auch bakterielle Durchfallerreger vermehren, deren Aufnahme bei empfindlichen Personen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.

Das BgVV fordert die Hersteller von Wasserfiltern auf, einen niedrigen Ausgangskeimgehalt der Filterpatronen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Produktbeschreibungen der Geräte eine ausdrückliche Empfehlung zum Abkochen des filtrierten Wassers und deutlichere Aussagen zur Häufigkeit des Filterwechsels enthalten, der in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des zu filtrierenden Wassers erforderlich ist.

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