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Nationales Referenzlabor für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Futterzusatzstoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 von der Europäischen Kommission in einem Gemeinschaftsverfahren zugelassen und dürfen ohne diese Zulassung nicht in Verkehr gebracht und verfüttert werden.

Futterzusatzstoffe sind definiert als Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um eine oder mehrere in der Verordnung festgelegte Funktionen zu erfüllen. Futterzusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken und keinen Nachteil für den Verbraucher mit sich bringen.

Futterzusatzstoffe sind in die Funktionsgruppen technologische, sensorische, ernährungsphysiologische und zootechnische Zusatzstoffe unterteilt und zu ihnen gehören eine Vielzahl von unterschiedlichen Substanzen wie:

Das Nationale Referenzlabor für Zusatzstoffe in der Tierernährung ist im Chemisch-Analytischen Zentrum des BfR angesiedelt.

Arbeitsschwerpunkte des NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Zu den Tätigkeiten des Nationalen Referenzlabors für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung im BfR gehören:

  • die Zusammenarbeit mit dem EU Referenzlabor und die Weitergabe der Informationen vom EU-Referenzlabor an die zuständigen amtlichen nationalen Laboratorien und Behörden,
  • die Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in Deutschland mit der Analytik von Zusatzstoffen im Rahmen der amtlichen Kontrollen beauftragt sind,
  • die Entwicklung und Validierung von Analyseverfahren,
  • die Durchführung von vergleichenden Tests zwischen den amtlichen nationalen Laboratorien,
  • wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Umsetzung der Kontrollpläne.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Futtermittelzusatzstoffen müssen Antragsteller eine Methode zur Analyse des jeweiligen Futterzusatzstoffes in Futtermitteln und gegebenenfalls auch dessen Rückständen und/oder Metaboliten in Lebensmitteln einreichen. Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission regelt die Pflichten und die Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen.

Für die Evaluierung dieser Verfahren ist das Europäische Referenzlaboratorium (EURL) in Geel zuständig und wird dabei von einem Verband nationaler Referenzlaboratorien unterstützt.

Von Deutschland wurden folgende Laboratorien benannt:

  • das Schwerpunktlabor Futtermittel des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim
  • die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer, Speyer
  • die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, GB 6 Labore Landwirtschaft (LUFA), Leipzig
  • die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL), Abteilung Untersuchungswesen, Jena

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Kontakt

Ansprechpartner
Hildburg Fry (Leiterin)

Telefon
030-18412-2359

Email
hildburg.fry@bfr.bund.de

 

Anschrift
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin

Video über das BfR

"Wissenschaft im Dienst des Menschen" - lautet das Leitmotiv des BfR. Dieser Film gibt einen Einblick in die Arbeit des Institutes.