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Nationales Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln
In der Europäischen Union ist die Verfütterung von verarbeitetem tierischen Protein an Nutztiere verboten (Verordnung (EG) Nr. 999/2001). Von diesem strikten Verfütterungsverbot gibt es nur wenige Ausnahmen (z. B. aus Milch oder Ei gewonnene Produkte). Die derzeit einzige offizielle validierte Methode zum Nachweis tierischer Bestandteile in Futtermitteln basiert auf der Mikroskopie (Verordnung VO (EU) Nr. 152/2009). Die mit dieser Nachweismethode erzielten Ergebnisse hängen stark von der Expertise und Erfahrung des untersuchenden Labors ab. Für Routineuntersuchungen sind daher weitere Nachweismethoden interessant, welche von jedem Labor sofort eingesetzt werden können.
Das Nationale Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln im BfR entwickelt und validiert neue alternative Verfahren, die entweder direkt die Proteine aufgrund ihrer Sequenz oder aber die Spezies über die Präsenz von Erbsubstanz (DNA) nachweisen, und stellt sie der Futtermittelkontrolle als Standardverfahren zur Verfügung. Die Organisation von Proficiency Untersuchungen (dies sind Untersuchungen zur Zuverlässigkeit des Labors), an denen Laboratorien im Rahmen der Akkreditierung gemäß internationalem Standard (ISO 17025) teilnehmen müssen, ist ebenfalls vorgesehen. Weitere Aufgabe des Nationalen Referenzlabors ist sicherzustellen, dass die von dem Gemeinschaftsreferenzlaboratorium Walloon Agricultural Research Centre (CRA-W) in Gembloux, Belgien, gelieferten Informationen an die zuständige Behörde und die amtlichen nationalen Laboratorien weitergeleitet werden.
Das Referenzlabor führt Trainingskurse und Workshops zu den Nachweismethoden durch.