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Meldung von Rezepturen

Das Angebot an unterschiedlichen Produkten für vielfältige Verwendungszwecke ist kaum zu überschauen. Den Produkten liegen genau abgestimmte Rezepturen mit einer Vielzahl an Inhaltsstoffen zu Grunde. Zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken müssen bei verschiedenen Produktgruppen Hersteller, Markteinführer oder Vertreiber die Rezepturen mit Inhaltsstoffen an das BfR melden.
Die Rechtsgrundlagen für die Meldung von Rezepturen sind in verschiedenen Gesetzen (Chemikaliengesetz, Biozidverordnung, Kosmetikverordnung, Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) geregelt. Sie dienen dem Verbraucherschutz und sind meistens Umsetzungen verschiedener europäischer Regelungen.
Das BfR behandelt die in der Giftinformationsdatenbank enthaltenen Informationen über die Beschaffenheit und Zusammensetzung (Rezeptur) von Produkten vertraulich. Die Giftinformationszentren geben nur in dem Umfang Auskunft, wie es für die Behandlung eines Vergiftungsfalles erforderlich ist. Verbrauchern werden Sofortmaßnahmen mitgeteilt.
Auskünfte über Rezepturen werden nicht erteilt. Zugriff auf die Giftinformationsdatenbank haben ausschließlich Personen der Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen, die dem BfR von den Bundesländern benannt wurden.
Welche Rezepturen müssen für die Dokumentation in der Giftinformationsdatenbank gemeldet werden?
- Gefährliche Gemische (Chemikaliengesetz § 16e)
- Biozide (Chemikaliengesetz § 16e)
- Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 10)
- Freiwillige Meldungen
Die Produktmeldungen können elektronisch oder auf den in der Giftinformationsverordnung vorgegebenen Formularen erfolgen.
Elektronische Produktmeldungen
Sie können alle Produktmeldungen elektronisch an das BfR vornehmen.
Voraussetzung für eine elektronische Produktmeldung ist ein BfR-Firmencode. Dieser kann schriftlich (auch per Email) beim BfR beantragt werden. Im Bereich Dokumente am Ende dieser Seite steht ein entsprechendes Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Firmenname
- vollständige Adresse
- möglicher Ansprechpartner für Notfälle
Elektronische Produktmeldung mit dem Austauschformat XProduktmeldung
Melder können ihre Daten aus einer bestehenden Datenbank auslesen und mit eigenen Programmen eine Meldedatei im XProduktmeldung-Format erzeugen.
Für Unternehmen, die keine XML-Datei erzeugen können, hat das BfR eine elektronische Meldehilfe in Form einer Excel-Datei (definierte Spalten) mit einem Makro zur Erzeugung des XML-Austauschformats (XML-Datei) einschließlich eines Benutzerhandbuchs entwickelt:
Das BfR hat nachfolgende Dokumente rechts und am Ende der Seite im Zip-Archiv für alle Produktmeldungen (XProduktmeldung.zip) bereitgestellt:
- die Definition des Formats XProduktmeldung (XProduktmeldung.xsd)
- Beschreibung des Formates (XProduktmeldung_Datenaustauschformat.pdf
(2.3 MB)) - Meldehilfe in Form einer Excel-Datei (XProduktmeldung_BfR.xls)
- Meldehilfe (XProduktmeldung_BfR_Beispiel.xls)
- Meldedatei (XProduktmeldung_BfR_Beispiel.xml)
- Benutzerhandbuch (XProduktmeldung_Erfassung_mit_Excel.pdf
(166.4 KB))
Übermittlung der Daten für die Produktmeldungen
Das BfR hat zur Übermittlung der Daten eine Portalseite mit sicherer Internetverbindung entwickelt.
Sie können die Daten aber auch an das BfR schicken.
Anschrift:
Bundesinstitut für Risikobewertung
Vergiftungs- und Produktdokumentation
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
E-Mail: produkt-meldungen@bfr.bund.de
Helpdesk
Renate Kolbusa
Tel.: +49-(0)30-18412-3902
Dr. Ronald Keipert
Tel.: +49-(0)30-18412-3912
Sonstige
(6 Dokumente)| Datum | Titel | Größe |
|---|---|---|
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21.02.2012 Änderungsmitteilung nach § 16 e Abs. 1 des Chemikaliengesetzes |
Änderungsmitteilung eines Gemisches / eines Biozidprodukts |
43.6 KB
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21.02.2012 Meldebogen für das BfR |
Freiwillige Meldungen |
57.9 KB
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14.02.2012 Meldeformular für die erstmalige Mitteilung |
Mitteilung eines Gemisches / eines Biozidproduktes |
112.0 KB
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10.02.2012 |
Formular zur Beantragung eines BfR-Firmencodes |
42.3 KB
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09.11.2011 |
ZIP-Archiv der Dateien für eine Produktmeldung nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (XWRMG.zip) |
158.8 KB
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09.11.2011 |
ZIP-Archiv der Dateien für alle Produktmeldungen (XProduktmeldung.zip) |
1.9 MB
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