Lebensmittelüberwachung - Verzeichnis der obersten für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer
Stand: Juli 2011
In dem föderalen System der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Lebensmittelüberwachung den obersten Länderbehörden. Diese koordinieren – je nach Bundesland unterschiedlich – eine mehrstufige Behördenorganisation bis hin zu den lokalen Ämtern der Lebensmittelüberwachung.
Welche Behörde im konkreten Einzelfall vor Ort zuständig ist, kann bei der obersten Landesbehörde des Bundeslandes erfragt werden. Diese obersten Länderbehörden sind hier aufgelistet:
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Baden-Württemberg |
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz |
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Bayern |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit |
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Berlin |
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz |
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Brandenburg |
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Bremen |
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen |
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Hamburg |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Hessen |
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung |
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Nordrhein-Westfalen |
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, |
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Rheinland-Pfalz |
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |
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Saarland |
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Sachsen |
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz |
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Sachsen -Anhalt |
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |
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Thüringen |
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit |