Innerer Dienst
Der Innere Dienst schafft die materiellen Voraussetzungen, die für den Dienstbetrieb erforderlich sind. Hierunter fallen z. B. allgemeine Personalangelegenheiten, der Post- und Botendienst, die Beschaffung von Inventar und dessen Inventarisierung, die Lagerwirtschaft, das Kfz-Wesen sowie Liegenschaftsangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung der Dienst- und Bundesmietwohnungen.
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01.04.2012 Druckversion, Stand |
Das Organigramm des Bundesinstituts für Risikobewertung |
26.5 KB
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